Avalon Project – Großbritannien : Das Parlament – Das Währungsgesetz; 19. April 1764

Großbritannien : Das Parlament – Das Währungsgesetz; 19. April 1764

Da in den Kolonien oder Plantagen seiner Majestät in Amerika große Mengen von Papierkreditscheinen geschaffen und ausgegeben worden sind, kraft von Gesetzen, Anordnungen, Entschließungen oder Abstimmungen der Versammlung, die solche Kreditscheine zum gesetzlichen Zahlungsmittel machen und erklären: und in der Erwägung, dass diese Kreditwechsel stark an Wert verloren haben, wodurch Schulden mit einem viel geringeren Wert beglichen wurden, als vertraglich vereinbart war, zur großen Entmutigung und zum Nachteil des Handels und der Wirtschaft der Untertanen seiner Majestät, indem sie Verwirrung bei den Geschäften stifteten und den Kredit in den genannten Kolonien oder Plantagen verringerten: Um dem abzuhelfen, möge es Eurer vortrefflichen Majestät gefallen, daß dies verordnet wird; und von der ausgezeichnetsten Majestät des Königs, durch und mit dem Rat und der Zustimmung der geistlichen und weltlichen Lords und des gemeinen Volkes, in diesem gegenwärtig versammelten Parlament und mit der Autorität desselben erlassen werden, dass vom und nach dem ersten Tag des Septembers eintausendsiebenhundertvierundsechzig keine Handlung, kein Befehl, kein Beschluss, oder Abstimmung der Versammlung, in irgendeiner der Kolonien oder Plantagen seiner Majestät in Amerika, für die Schaffung oder Ausgabe von Papierrechnungen oder Kreditrechnungen jeglicher Art oder Bezeichnung gemacht werden soll, die solche Papierrechnungen oder Kreditrechnungen als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Geschäften, Verträgen, Schulden, Gebühren oder Forderungen jeglicher Art erklärt; und jede Klausel oder Bestimmung, die im Widerspruch zu diesem Gesetz in ein Gesetz, eine Verordnung, einen Beschluss oder eine Abstimmung der Versammlung eingefügt wird, ist null und nichtig.

II. Und in der Erwägung, dass die großen Mengen von Papierrechnungen oder Kreditrechnungen, die jetzt tatsächlich in Umlauf und Währung in mehreren Kolonien oder Plantagen in Amerika sind, emittiert in der Folge von Akten der Versammlung, die solche Rechnungen ein gesetzliches Zahlungsmittel erklären, machen es höchst zweckmäßig, dass die Bedingungen und Konditionen, unter denen solche Rechnungen emittiert wurden, nicht geändert oder verlängert werden sollten, um die gesetzliche Währung davon über die Fristen hinaus fortzusetzen, die jeweils von solchen Akten für die Einforderung und Entlastung solcher Rechnungen festgelegt wurden; wird daher von der oben genannten Behörde erlassen, dass jede Handlung, Ordnung, Entschließung oder Abstimmung der Versammlung, in einer der genannten Kolonien oder Plantagen, die gemacht werden, um die gesetzliche Zahlungsmittel von Papierrechnungen oder Kreditrechnungen, die jetzt bestehen und aktuelle in einer der genannten Kolonien oder Plantagen in Amerika zu verlängern, über die Zeiten für die Einberufung festgelegt, sinking, und Entlastung von solchen Papierrechnungen oder Kreditrechnungen, wird null und nichtig sein.

III. Und es soll ferner durch die oben genannte Behörde verfügt werden, daß, wenn irgendein Gouverneur oder Oberbefehlshaber in allen oder irgendeiner der genannten Kolonien oder Plantagen von und nach dem genannten ersten Septembertag eintausendsiebenhundertvierundsechzig seine Zustimmung zu einer Handlung oder einem Versammlungsbefehl geben, die dem wahren Sinn und Zweck dieses Gesetzes zuwiderlaufen, so soll jeder solche Gouverneur oder Oberbefehlshaber für jede derartige Zuwiderhandlung die Summe von eintausend Pfund verwirken und zahlen, und er soll sofort von seiner Regierung entlassen und für immer unfähig gemacht werden, ein öffentliches Amt oder eine Stelle des Vertrauens zu bekleiden.

IV. Immer vorausgesetzt, dass nichts in diesem Gesetz die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes aus dem vierundzwanzigsten Jahr der Herrschaft seiner verstorbenen Majestät, König Georg des Zweiten, mit dem Titel „Ein Gesetz zur Regulierung und Einschränkung von Kreditpapieren in den Kolonien oder Plantagen seiner Majestät, Rhode Island und Providence Plantations, Connecticut, Massachusetts Bay und New Hampshire, in Amerika, und um zu verhindern, dass diese als legale Zahlungsmittel eingesetzt werden.

V. Mit der Maßgabe, daß nichts von dem, was hierin enthalten ist, sich so ausdehnen oder so ausgelegt werden soll, daß es irgendeinen der Wechsel, die jetzt in einer der genannten Kolonien bestehen, zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel macht.