Buchhaltung
Übersicht über den steuerlichen Wohnsitzstatus
Im amerikanischen Steuersystem werden ausländische Staatsangehörige entweder als „Nichtansässige für Steuerzwecke“ oder als „Ansässige für Steuerzwecke“ betrachtet. Ihr steuerlicher Aufenthaltsstatus hängt von Ihrem aktuellen Einwanderungsstatus und/oder der Dauer Ihres Aufenthalts in den USA ab. Im Folgenden erfahren Sie, ob Sie als „Steuerinländer“ gelten oder nicht.
Bestimmung des steuerlichen Aufenthaltsstatus
Wenn Sie kein US-Bürger sind, gelten Sie als „Nicht-US-Bürger“. Staatsbürger sind, gelten Sie als „Nichtansässiger für Steuerzwecke“, es sei denn, Sie erfüllen die Kriterien für einen der folgenden Tests:
- Der „Green Card“-Test Sie sind ein „Ansässiger für Steuerzwecke“, wenn Sie während des vergangenen Kalenderjahres einen ständigen legalen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hatten.
OR - Der Substantial Presence Test. Sie gelten als „Steuerinländer“, wenn Sie den Substantial Presence Test für das vergangene Kalenderjahr erfüllen. Um diesen Test zu erfüllen, müssen Sie sich mindestens für folgende Zeiträume physisch in den Vereinigten Staaten aufhalten:
- 31 Tage während des laufenden Jahres und 183 Tage während des Dreijahreszeitraums, der das laufende Jahr und die beiden unmittelbar davor liegenden Jahre einschließt, wenn man diese zählt:
- Alle Tage, die Sie im laufenden Jahr anwesend waren, und
- 1/3 der Tage, die Sie im ersten Jahr vor dem laufenden Jahr anwesend waren, und
- 1/6 der Tage, die Sie im zweiten Jahr vor dem laufenden Jahr anwesend waren.
-
Bei einer Gesamtzahl von 183 Tagen oder mehr = Steuerinländer
Bei einer Gesamtzahl von 182 Tagen oder weniger = Steuerausländer - Verwirrt? Benutzen Sie unseren Rechner für wesentliche Anwesenheit, um die Berechnungen für Sie durchzuführen. Um den Rechner nutzen zu können, müssen Sie die Anzahl der Tage kennen, an denen Sie sich in den letzten drei bis vier Jahren physisch in den USA aufgehalten haben.
- AUSNAHMEN zum Substantial Presence Test:
- F- oder J-Studenten erhalten 5 „befreite „** Jahre. Sie sind nicht von der Steuer befreit, aber die physischen Tage der Anwesenheit in den USA werden auf den Substantial Presence Test angerechnet.
- J Nicht-Studenten (einschließlich Non-Degree Visiting Students) erhalten 2 „exempt „** Jahre (der letzten 6 Jahre).
- **“Exempt“-Jahre sind KALENDERjahre, nicht Jahre ab dem Datum der Ankunft (z.B. wenn Sie am 23.8.2017 ankamen, würde 2017 als ein Kalenderjahr gezählt).
Was nun? Next Steps After Figuring Out Your Status
Nachdem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitzstatus oben bestimmt haben, können Sie herausfinden, wie Sie Ihre Steuerunterlagen einreichen:
- Steuereinreichung: Residenten für Steuerzwecke
- Steuereinreichung: Nichtansässige für Steuerzwecke
Was ist ein Ausländer mit doppeltem Status?
Im Übergangsjahr zwischen der Eigenschaft als Nichtansässiger und als Ansässiger für Steuerzwecke werden Sie im Allgemeinen als Steuerpflichtiger mit doppeltem Status betrachtet. Ein Steuerpflichtiger mit doppeltem Status reicht zwei Steuererklärungen für das Jahr ein – eine für den Teil des Jahres, in dem er als Nichtansässiger gilt, und eine weitere für den Teil des Jahres, in dem er als Ansässiger gilt. In einigen Fällen kann ein Steuerpflichtiger wählen, ob er im Übergangsjahr als ganzjährig Ansässiger behandelt werden möchte, um nicht zwei getrennte Steuererklärungen einreichen zu müssen. Wenn Sie glauben, dass Sie ein Ausländer mit doppeltem Status sind, sollten Sie die Website des IRS besuchen, um weitere Informationen zu erhalten. Einkommenssteuererklärungen von Ausländern mit doppeltem Status können von unserem UConn VITA-Programm nicht bearbeitet werden.
Green Card Test
Sind Sie nach den Einwanderungsgesetzen der Vereinigten Staaten ein „Einwanderer“ (Lawful Permanent Resident) der USA? Ausländer, die Einwanderer sind, sind für Steuerzwecke „Resident Aliens“ der Vereinigten Staaten, unter der Voraussetzung, dass sie sich mindestens einen Tag in den Vereinigten Staaten aufhalten. Wenn Sie die obige Frage mit Ja beantwortet haben, haben Sie den „Green Card Test“
bestanden.