DDT, epigenetische Schäden und generationenübergreifende Umweltgerechtigkeit
Der einzigartige Aspekt der neuen Arbeiten über die epigenetischen Auswirkungen von DDT besteht darin, dass wir jetzt guten Grund zu der Annahme haben, dass DDT sich negativ auf künftige Generationen auswirken wird. Dies wirft Fragen der intergenerativen Umweltgerechtigkeit auf. Bei der Umweltgerechtigkeit geht es um die Verteilung von Lasten und Vorteilen für den Einzelnen durch Praktiken, die unsere Umwelt beeinflussen. Kristin Shrader-Frechette stellt in ihrer Arbeit fest, dass der Schwerpunkt der Umweltgerechtigkeit auf den unverhältnismäßigen Belastungen liegt, denen sozial benachteiligte Einzelpersonen und Gruppen ausgesetzt sind (z. B. die Armen und rassische und ethnische Minderheiten). Es gibt inzwischen viele Berichte über diese Personen und Gruppen, die unter den negativen Auswirkungen der Umweltzerstörung leiden. Die Verwendung von DDT in den Entwicklungsländern scheint ein weiterer Fall in dieser traurigen Geschichte zu sein. Einiges deutet darauf hin, dass die heutige Generation durch die Exposition gegenüber DDT geschädigt wird. Die oben zitierte neuere Arbeit deutet auf Gesundheitsrisiken für die Nachkommen der jetzt Exponierten hin. Der Schaden wird sich also erst im Laufe mehrerer Generationen voll bemerkbar machen. Aus diesem Grund ist die Verwendung von DDT auch eine Frage der Generationengerechtigkeit.
Die Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit fordert uns auf, zu prüfen, wie unsere Praktiken und Aktivitäten denjenigen, die in 50, 100 oder 500 Jahren die Welt bewohnen werden, Belastungen (und Vorteile) auferlegen werden. Aufgrund der oben erörterten Beweise haben wir guten Grund zu der Annahme, dass die Verwendung von DDT den Menschen in den nächsten zwei oder vier Generationen Belastungen auferlegen wird, während die jetzige Generation in den Genuss der Vorteile der Verwendung von DDT kommt. Wie wir weiter unten erörtern, unterscheiden sich Fragen der Generationengerechtigkeit von anderen Arten von Entscheidungen. Alle betroffenen Parteien sind nicht im Voraus bekannt, da einige von ihnen noch nicht existieren. Wer in der Zukunft leben wird und mit welchen gesundheitlichen Defiziten sie konfrontiert werden könnten, wird durch Entscheidungen bestimmt, die heute getroffen werden, sowohl auf individueller als auch auf politischer Ebene. Natürlich wird die Frage, was die heutige Generation künftigen Generationen schuldet, durch das Problem der Nicht-Identität und damit zusammenhängende Fragen erheblich erschwert. Wir werden uns in einer späteren Arbeit direkt mit diesen Komplikationen befassen, hoffen aber hier, unsere Ansprüche so zu begrenzen, dass wir die schwierigsten Fragen, die dieses Problem aufwirft, vermeiden können.
Wir charakterisieren die ethischen Probleme mit den Begriffen der ökologischen Ungerechtigkeit, weil diejenigen, die in der Zukunft leben könnten, die letzte sozial entmachtete Gruppe sind. Sie haben keinen Einfluss auf die Umweltbedingungen, die ihr Wohlergehen beeinträchtigen werden, und können diese auch nicht kontrollieren. Sie sind anfällig für Schäden und haben keine eindeutige Möglichkeit, von der Verwendung von DDT durch die jetzige Generation zu profitieren.
Das vorläufige Argument, dass die Auswirkungen der gegenwärtigen DDT-Verwendung auf künftige Generationen ein Beispiel für intergenerationelle Umweltungerechtigkeit sind, lässt sich anhand von drei moralischen Bedenken entwickeln. Erstens werden die Nachkommen derjenigen, die heute einer hohen DDT-Belastung ausgesetzt sind, geschädigt, da die gesundheitlichen Interessen der Nachkommen durch die Exposition der Vorfahren zurückgeworfen werden. Der Grundsatz der Nichtschädigung drückt kurz und bündig die weit verbreitete moralische Überzeugung aus, dass es falsch ist, einem anderen zu schaden, sofern alle anderen Dinge gleich sind. Wenn man davon ausgeht, dass alle Nachkommen von Personen, die DDT ausgesetzt sind, durch die Exposition der Vorfahren geschädigt werden, gilt der Grundsatz der Nicht-Malehfizierung auch für künftige Generationen. Zweitens: Während viele Individuen zustimmen könnten, sich dem Risiko oder dem tatsächlichen Schaden auszusetzen, um dafür einen ausgleichenden Nutzen zu erhalten, können die Nachkommen nicht zustimmen, bevor der Mechanismus der Schädigung einsetzt. Dies verstößt gegen die Achtung der Autonomie, die sich ansonsten zum Teil in der Fähigkeit ausdrückt, in Kenntnis der Sachlage in die Übernahme von Risiken oder Schäden einzuwilligen. Natürlich haben diejenigen, die noch nicht existieren, keine zu respektierende Autonomie. Daher können sie nicht zustimmen, den epigenetischen Schaden auf sich zu nehmen, der denjenigen treffen wird, der einmal existieren wird. Schließlich verlangt der Grundsatz der Gerechtigkeit, dass Nutzen und Lasten (einschließlich der Schäden) auf eine prinzipielle Art und Weise verteilt werden. Die Verwendung von DDT, die künftige Generationen durch epigenetische Schäden beeinträchtigt, scheint ein gutes vorläufiges Beispiel für eine ungerechte Auferlegung von Schäden ohne entsprechenden Nutzen zu sein. Zumindest scheint es aus Gründen der Gerechtigkeit erforderlich zu sein, dass jeder, der durch heutige Maßnahmen geschädigt werden könnte, bei der Diskussion über den Einsatz von Substanzen wie DDT einen „Platz am Tisch“ erhält. Die drei hier erörterten Grundsätze werden in Beauchamp & Childress (Tabelle 1) näher erläutert und verteidigt.
Ein Einwand könnte lauten, dass, wenn DDT in der gegenwärtigen Generation (F0) nicht eingesetzt worden wäre, die Mitglieder einer zukünftigen Generation (F3), die die Nachkommen von F0 sind, möglicherweise nicht existieren würden (Abbildung 1). Die Mitglieder der Generation F0 wären möglicherweise an Malaria gestorben, bevor sie Kinder bekommen hätten. Somit könnte die angebliche Ursache für die Schädigung der Generation F3, der Einsatz von DDT in F0, tatsächlich auch Teil dessen sein, was die Existenz von F3 ermöglicht. Wie könnte sich dies auf die vorläufige Behauptung auswirken, dass die derzeitige Verwendung von DDT (in F0) ethisch bedenklich ist? Erstens rechtfertigt die Tatsache, dass der Einwand besteht, nicht sofort den Status quo. Der Einwand stützt sich auf eine ganze Reihe von bedingten Behauptungen. Wenn beispielsweise die Mitglieder von F3 niemals existieren würden, wäre es für sie nicht schädlich, nicht zu existieren. Das Problem der Nicht-Identität wirft die berüchtigte komplexe Frage auf, warum es falsch wäre, eine Person ins Leben zu rufen, die an gesundheitlichen Defiziten leidet, die aber nicht existieren würde, wenn es nicht den Mechanismus gäbe, der diese Defizite ebenfalls verursacht hat. An dieser Stelle fehlt uns der Platz, um auf dieses Problem einzugehen, aber wir hoffen, dass wir in Zukunft eine agentenbasierte Erklärung für falsches Handeln entwickeln können, mit der die kontraintuitiven Implikationen des Nicht-Identitätsproblems angegangen werden können. Wasserman argumentiert, dass die Gründe für das Handeln eines Akteurs das Ziel einer ethischen Bewertung sein können. Agenten, die aus einem moralischen Laster oder aus dem Fehlen einer Tugend heraus handeln, könnten auch angesichts des Nicht-Identitätsproblems ethisch kritisiert werden. Wir hoffen, diesen agentenbasierten Ansatz für den Umgang mit Handlungen zu entwickeln, die transgenerationale Auswirkungen haben. Auch wenn uns nicht klar ist, dass der gegenwärtige Einsatz von DDT offensichtlich falsch ist, so bedarf er doch angesichts seiner epigenetischen Auswirkungen einer ausführlicheren Rechtfertigung.
Dass der Tod von Mitgliedern der F0 durch Malariaprävention vermeidbar ist, wirft an sich schon ethische Bedenken auf (auch hier wäre das Prinzip der Nicht-Malfizierung relevant). Wenn es jedoch alternative Möglichkeiten gibt, den Malariatod in F0 zu verhindern, sollten wir diese natürlich in Betracht ziehen. Eine Reihe von chlororganischen Pestiziden mit kürzerer Halbwertszeit (z. B. Methoxychlor, Aldrin, Dieldrin und Eldrin) wurden eingesetzt und haben sich als nicht so persistente Umweltschadstoffe erwiesen. In jüngerer Zeit entwickelte Pestizide wie Bifenthrin, Chlorfenapyr und Pirimiphos haben sich als wirksame Alternativen zu DDT erwiesen. Obwohl Alternativen wie Methoxychlor die Vererbung von Krankheiten begünstigen können, kommen auch neuere Pestizide wie Nikotinoide als Alternativen in Frage. Natürlich spielen Faktoren wie Kosten und Halbwertszeit, die eine häufigere Verteilung erfordern würden, eine Rolle, und diese Überlegungen müssen in den Entscheidungsprozess einfließen. In dem Maße, in dem unser Verständnis der gesundheitlichen Defizite für künftige Generationen aufgrund der Verwendung von DDT durch die heutige Generation klarer wird, kann sich das Gleichgewicht der Belastungen jedoch erheblich verschieben. Die „wahren Kosten“ des Einsatzes des weniger teuren Pestizids mit langer Halbwertszeit werden auf die Mitglieder der Generation F3 verlagert, die diese Kosten in Form von gesundheitlichen Defiziten und in Form des Geldes, das zur Korrektur oder Verbesserung dieser gesundheitlichen Defizite benötigt wird, erfahren. Ihr Leben und ihr Wohlergehen können nicht auf die gleiche Weise abgezinst werden, wie es Ökonomen mit zukünftigen Gütern tun. Daher müssen alle künftigen Gesundheitskosten, die durch heutige Maßnahmen verursacht werden, in eine Kosten-Nutzen-Bewertung einbezogen werden. Wir erheben nicht den Anspruch, diesen Entscheidungsfindungsprozess ausgearbeitet zu haben, aber wir argumentieren, dass neue Bedenken über epigenetische Schäden und transgenerationale Vererbung diesen Prozess neu gestalten sollten. Politische Entscheidungsträger müssen diese Überlegungen zur transgenerationalen Gerechtigkeit in ihre Überlegungen einbeziehen.
Die Sorge um das Wohlergehen der Mitglieder der F0-Generation sowie der Mitglieder der F3-Generation scheint eine Art Kompromiss oder Ausgleich von Nutzen und Lasten zu erfordern. Auch wenn wir hier nicht den Platz haben, um alle Verzweigungen dieses Kompromisses vollständig zu erörtern, glauben wir, dass es wichtig ist, anzuerkennen, dass die Entscheidung, DDT in der aktuellen Generation einzusetzen, diese Auswirkungen hat. In aller Kürze stellen wir fest, dass die Generation F0 von der Verwendung von DDT profitieren könnte, indem sie Leben und Gesundheit (Freiheit von Malaria) in der jetzigen Generation bewahrt. Die Generation F0 könnte auch einige Belastungen erfahren, die mit der Exposition gegenüber DDT verbunden sind. Und die F0-Generation könnte Schaden erleiden, wenn DDT nicht eingesetzt wird. Die Generation F3 würde jedoch durch den Verzicht auf DDT nicht geschädigt, unabhängig davon, ob der Verzicht auf DDT der Generation F0 geschadet hat. In einem Szenario, in dem die Mitglieder der F3-Generation niemals existieren, weil ihre Urgroßeltern vor der Fortpflanzung starben, kann es keinen Schaden für diejenigen geben, die noch nicht oder niemals existieren werden. Die Mitglieder der F3-Generation würden, wiederum unter Berufung auf die jüngsten epigenetischen Erkenntnisse, geschädigt, wenn DDT eingesetzt wird. Schließlich erscheint es uns wichtig, dass ein Mechanismus, der einem das Leben ermöglicht (DDT-Einsatz), auch ein Mechanismus ist, der gesundheitliche Defizite verursacht. Die Ethik der Fortpflanzung ist sicherlich kompliziert, aber auch hier ist nicht klar, dass die Sicherung der Existenz von F3 durch die Verursachung von Schäden bei denjenigen, die entstehen, eine offensichtlich richtige Handlung ist.