Final Examination Schedule Fall 2020

Important: The time of an examination may not be changed after it is fixed in the schedule.

Exam Day Exam Time For Classes that meet during term at: Common Hour Exams
Nov. 18, Wednesday 8:00 AM 8:00 AM MWF Math 110, 130, 152, 231, 232, 233
12:00 PM 1:15 PM TTH
4:00 PM 4:00 PM MWF BUSI 2:00 PM MW
7:00 PM Classes starting after 4:40 PM on M or MW
Nov. 19, Thursday 8:00 AM 9:20 AM MWF BUSI – 9:30 AM MW
PHYS 114, PHYS 115
12:00 PM 3:00 PM TTH
4:00 PM 5:20 PM MWF BUSI – 3:30 PM MW
PHYS 118
Nov. 20, Friday 8:00 AM Foreign Language Common Hour Exam
ARAB 101, 203
CHIN 101, 111, 203
FREN 101, 102, 105, 203, 204
GERM 101, 102, 203, 204
HEBR 101, 203, 305
HNUR 101, 203
ITAL 101, 102, 203, 204
JAPN 101, 203
KOR 101, 203
LATN 101, 102
PORT 101, 102, 203, 204
RUSS 101, 102, 203
SPAN 100, 101, 102, 105, 203, 204
12:00 PM 2:40 PM MWF
4:00 PM 9:45 AM TTH BUSI 410, CHEM 530L
7:00 PM Classes starting after 5:45 PM on W only
Nov 21, Saturday 8:00 AM 5:45 PM MWF CHEM 101/102
12:00 PM 12:00 PM MWF BUSI – 11:00 A.M. MW, CHEM 261/262
4:00 PM 6:30 PM TTH CHEM 550L
7:00 PM Classes starting after 5:00 PM on T or TR BUSI 408
Nov 23, Monday 8:00 AM 10:40 AM MWF Classes not otherwise provided for in this schedule
12:00 PM 1:20 PM MWF
4:00 PM 4:40 PM MWF
7:00 PM Classes starting after 5:00 PM on R only BIOL 390
Nov 24, Tuesday 8:00 AM 8:00 AM TTH
12:00 PM 11:30 AM TTH BUSI – 12:30 PM MW
4:00 PM 4:45 PM TTH BUSI – 5:00 PM MW

** Examinations are scheduled according to the day and start time of the first meeting of the course each week and held in the regular assigned meeting room unless the instructor is otherwise notified.

*** Only classes that start at a non-standard time on their first meeting day each week will hold their exam during the examination period for classes not otherwise provided for in the schedule.

Final assessments are required in all undergraduate courses. (Für Ausnahmeregelungen siehe Universitätskatalog)

  • Keine Prüfungen (mit Ausnahme von Laborkursen) dürfen zu einer anderen als der im allgemeinen Stundenplan angegebenen Zeit abgehalten werden, es sei denn, es liegt ein Antrag an den Dekan und eine vorherige Genehmigung des Rektors vor.
  • Nach der Bekanntgabe der Prüfungszeit kann diese nicht mehr geändert werden.
  • In den letzten fünf Unterrichtstagen (bzw. den letzten zwei Unterrichtstagen bei Sommerkursen) vor Beginn der Prüfungszeit dürfen keine speziellen Vorbereitungsaufgaben gestellt werden. Aufgaben, die als Teil der Abschlussprüfung angesehen werden, sollten im Lehrplan deutlich angekündigt werden und am Tag der Prüfung fällig sein.
  • Keine Prüfung darf später als 19.00 Uhr beginnen.

Für einen dreistündigen Kurs hat die Universität eine dreistündige Abschlussprüfung vorgeschrieben, die 180 Minuten Pflichtunterricht in jedem Semester beinhaltet. Daher verlangt die Universität von den Lehrenden, dass sie volle drei Stunden Unterricht für die abschließende Bewertung zur Verfügung stellen (z. B. schriftliche Abschlussprüfung, Präsentationen, Portfoliobewertung, Leistung, Überprüfung und Bewertung oder eine Kombination dieser Bewertungen). Es liegt im Ermessen des jeweiligen Lehrers, die Form, den Inhalt und die Funktion der Abschlussprüfung festzulegen.

Lehrer, die Klassen unterrichten, für die gemeinsame Prüfungen angesetzt sind, müssen die Studenten dieser Klassen auffordern, ihnen jeden Konflikt mit einer anderen Prüfung bis spätestens Mittwoch, den 14. Oktober, mitzuteilen. Im Falle eines Konflikts hat die regulär angesetzte Prüfung Vorrang vor der Gemeinsamen Stundenprüfung und jeder Prüfung, die in die nicht anderweitig vorgesehenen Prüfungszeiten fällt.

Ein Student, der innerhalb eines Zeitraums von vierundzwanzig Stunden drei Abschlussprüfungen oder zwei gleichzeitig angesetzte Prüfungen hat, kann seinen Dekan (oder Beauftragten) um die Erlaubnis bitten, eine der angesetzten Prüfungen zu verschieben. Handelt es sich bei einer der angesetzten Prüfungen um eine Gemeinsame Stundenprüfung, so ist diese Prüfung zu verschieben. In allen Fällen, in denen eine Prüfung verschoben werden muss, kann der Dozent diese Prüfung während des Prüfungszeitraums, spätestens jedoch bis zum Ende des folgenden Semesters, verschieben.Jeder Antrag auf eine Änderung des Prüfungsplans aufgrund der „Drei-Prüfungen-in-einer-Vierundzwanzig-Stunden-Regel“ muss vor dem ersten Tag der Abschlussprüfungen beim Dekanat eingereicht werden.Die Studierenden sind verpflichtet, die Abschlussprüfungen wie vorgesehen abzulegen. Die einzigen Ausnahmen sind Krankheiten, die durch die Eintragung in die Krankenliste des Gesundheitsdienstes auf dem Campus dokumentiert sind, oder andere medizinisch dokumentierte, familiäre oder persönliche Notsituationen. Ein Student muss sich mit einem akademischen Dekan treffen, um die Erlaubnis für eine Prüfungsentschuldigung zu beantragen, und eine Dokumentation ist erforderlich.