Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das GJ20 bis zum 31. Dezember verlängert

Die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung (ITR) für das GJ 2019-20 wurde für die meisten einzelnen Steuerzahler von der früheren Frist am 30. November 2020 auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Dies ist das zweite Mal, dass die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Geschäftsjahr 2019-20 verlängert wurde.
In einer Pressemitteilung der Regierung vom 24. Oktober 2020 heißt es: „Um den Steuerzahlern mehr Zeit für die Abgabe ihrer ITR zu geben, wurde beschlossen, die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärungen wie folgt zu verlängern:

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Die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärungen (ITR) für diese einzelnen Steuerzahler wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
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Die Frist für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige (einschließlich ihrer Partner), die ihre Konten prüfen lassen müssen, wurde bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Die Frist für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige, die einen Bericht in Bezug auf internationale/bestimmte inländische Transaktionen einreichen müssen, wurde bis zum 31. Januar 2021 verlängert.

Zeitvorteil
Zeitvorteil

Der Termin für die Abgabe verschiedener Prüfungsberichte im Rahmen des Gesetzes, einschließlich des Steuerprüfungsberichts und des Berichts in Bezug auf internationale/spezifizierte inländische Transaktionen, wurde ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, so die Regierung in einer Presseerklärung.
Weiterhin werden kleine und mittlere Steuerzahler bei der Zahlung der Selbstveranlagungssteuer entlastet, der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Selbstveranlagungssteuer wird hiermit erneut verlängert. Dementsprechend wurde der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Selbstveranlagungssteuer für Steuerzahler, deren Selbstveranlagungssteuerschuld bis zu 1 Lakh beträgt, bis zum 31. Januar 2021 für die Steuerzahler, deren Konten geprüft werden müssen, und bis zum 31. Dezember 2020 für die Steuerzahler, deren Konten nicht geprüft werden müssen, verlängert.“

( Ursprünglich veröffentlicht am 24. Oktober 2020 )