Gnadenfrist

F-1 Gnadenfristen

  1. Ein F-1-Student kann bis zu 30 Tage vor dem auf dem Formular I-20 angegebenen Startdatum des Programms in die Vereinigten Staaten zugelassen werden.
  2. Ein F-1-Student kann bis zu 60 Tage in den Vereinigten Staaten bleiben nach:
    • dem Abschluss des Studienprogramms; und
    • dem Abschlussdatum eines genehmigten optionalen Praktikums nach dem Abschluss
  3. Ein F-1-Student, dem von einer DSO ein genehmigter vorzeitiger Austritt gewährt wurde, kann bis zu 15 Tage nach dem in SEVIS vermerkten Austritt in den Vereinigten Staaten bleiben.*

J-1 Grace Periods

  1. Ein J-1-Student kann bis zu 30 Tage vor dem auf dem DS-2019-Formular angegebenen Startdatum des Programms zugelassen werden.
  2. Ein J-1-Student kann bis zu 30 Tage nach dem Ende des Programms in den Vereinigten Staaten bleiben.

Studienabschluss und Karenzzeiten

Das Datum des Studienabschlusses auf dem I-20 gilt als das Ende des Programms. Die Gnadenfrist beginnt, es sei denn, Sie haben einen Antrag auf OPT nach Studienabschluss gestellt, einen F-1-Transfer zu einer anderen Schule beantragt, wurden für einen höheren Abschluss an der UVa zugelassen oder haben einen Wechsel zu einem anderen qualifizierenden Status beantragt. Bitte beachten Sie, dass diese Maßnahmen vor Ablauf der 60-Tage-Frist erfolgen müssen.

Bitte beachten Sie, dass das Enddatum des I-20 verkürzt wird, wenn Sie Ihr Studium beenden oder einen OPT-Starttermin beantragen, der vor dem Enddatum Ihres aktuellen I-20 liegt.

Ende der Gnadenfrist

Die Gnadenfrist endet, wenn Sie die U.S.A. verlassen, oder spätestens 60 Tage (bzw. 30 Tage bei J-1) nach Ablauf des I-20 oder Ihrer EAD-Karte (bei OPT), je nachdem, was zuerst eintritt.

Beschränkungen während der Schonfrist

  • Sie dürfen nicht im F-1- oder J-1-Status wieder in die USA einreisen.
  • Sie dürfen keine Programmverlängerung beantragen.
  • Sie dürfen weder arbeiten noch studieren.

Diese Bestimmungen gelten für den Zeitraum zwischen dem Datum des Programmendes auf dem I-20 und dem Beginn einer gültigen Beschäftigungsgenehmigung für ein optionales Praktikum, mit der Ausnahme, dass Studenten die Zulassung zur Einreise in die USA beantragen können, wenn sie die Dokumentationsanforderungen erfüllen, die im Abschnitt „Reisen ins Ausland“ beschrieben sind.

Sofern Sie nicht vor Ablauf der Nachfrist einen nicht-frivolen Antrag auf Statusänderung stellen, müssen Sie die USA vor Ablauf der Nachfrist verlassen. Wenn Sie die USA während der Nachfrist verlassen, endet Ihr legaler Status und Sie haben keinen Anspruch mehr auf irgendeine Leistung, die auf dem F-1 Status basiert, einschließlich der Beantragung von OPT.

*NAFSA Manual 2015