Grenzen gemeinfreier Musik für den Einsatz in Geschäften oder für kommerzielle Zwecke

Als Geschäftsinhaber möchten Sie in Ihrem Geschäft Musik abspielen, um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, die Aufmerksamkeit Ihrer Kunden zu erhalten und Ihre Mitarbeiter zu beschäftigen und zu unterhalten. Leider können Sie Ihr Handy nicht einfach an das Soundsystem Ihres Geschäfts anschließen und jede beliebige Wiedergabeliste abspielen. Nahezu jedes Lied, das auf jedem Streamingdienst verfügbar ist, ist für eine bestimmte Nutzung urheberrechtlich geschützt, und im Falle der meisten Streamingdienste ist diese Nutzung individuell und privat. Bei den meisten Streaming-Diensten ist diese Nutzung individuell und privat. Sie können Musik auf diese Weise legal bei einer privaten Veranstaltung wie einer Party abspielen, aber nicht in Ihrem Einzelhandelsgeschäft, Restaurant, bei einer Firmenveranstaltung, auf einer Messe oder sogar bei einer Präsentation für die Arbeit.

Musiklizenzen erfordern, dass Sie für bestimmte öffentliche Aufführungen von Musik bezahlen, einschließlich des Abspielens eines aufgenommenen Liedes für eine größere Gruppe von Menschen. Sie müssen mit Organisationen für Aufführungsrechte (PROs) zusammenarbeiten, die die Urheberrechtslizenzen im Namen von Musikern, Komponisten und Musikverlagen verwalten. Wenn Sie sie für Musik bezahlen, verteilen sie dieses Geld in Form von Tantiemen an Künstler oder Urheberrechtsinhaber.

Zu den großen PROs gehören:

  • BMI
  • ASCAP
  • SESAC
  • SOCAN (Kanada)

Diese Organisationen haben Kataloge mit Millionen von Liedern und verwalten die Lizenzen für diese Lieder im Namen von Hunderttausenden von Künstlern weltweit. Keine der von ihnen verwalteten Musik ist jedoch gemeinfrei, so dass Sie jede in diesem Katalog verfügbare Musik nach eigenem Ermessen verwenden können, auch in Ihrem Unternehmen, in der Werbung für Ihr Unternehmen, als Noten für Musiker, die in Ihrem Unternehmen auftreten, oder bei Veranstaltungen für Ihr Unternehmen.