Heiraten in Österreich – Österreich

US-Bürger können in Österreich heiraten. Das Verfahren erfordert jedoch Zeit und eine gründliche Vorbereitung. Daher sollten US-Bürger, die eine Heirat in Österreich in Erwägung ziehen, mit den folgenden Anforderungen vertraut sein:

1) Gesetzliches Heiratsalter:

Das gesetzliche Heiratsalter für Männer und Frauen beträgt 18 Jahre. Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, können ebenfalls heiraten, sofern eine schriftliche, notariell beglaubigte Zustimmung beider Elternteile vorliegt und der andere Ehepartner mindestens 18 Jahre alt ist.

2) Erforderliche Dokumente:

a. Reisepass

b. Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)

c. Führerschein oder ein ähnliches Dokument, aus dem die Wohnanschrift des Betreffenden hervorgeht.

d. Meldezettel, der von den österreichischen Behörden nach der Ankunft ausgestellt wird, es sei denn, die Antragsteller sind in einem Hotel, einer Jugendherberge usw. untergebracht.

e. Ein Nachweis über die Auflösung der früheren Ehe(n), z.B. ein rechtskräftiges Scheidungs- oder Aufhebungsurteil (mexikanische Scheidungen werden in Österreich in der Regel nicht anerkannt) oder eine Sterbeurkunde des/der früheren Ehepartner(s). Die Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n) ist/sind in der Regel ebenfalls erforderlich.

f. U.S. certificate of no impediment to marriage (Ehefähigkeitszeugnis)

Dokumente (außer Reisepässen und Führerscheinen), die in anderen Sprachen als Deutsch ausgestellt sind, müssen von einem amtlichen Übersetzer beglaubigte Übersetzungen beigefügt werden. Auch bestimmte US-Dokumente (z.B. Geburtsurkunde) müssen unter Umständen beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.

3) Ort der Eheschließung:

Nur standesamtliche Ehen sind in Österreich legal. Es können jedoch freiwillige religiöse Zeremonien folgen, wenn dies gewünscht wird. Die standesamtliche Eheschließung wird von Beamten des Standesamtes im jeweiligen Zuständigkeitsbereich durchgeführt. Die Zeremonie findet im Standesamt statt.

Sind beide Ehepartner weder österreichische Staatsbürger noch haben sie ihren Wohnsitz in Österreich, muss der Antrag beim Standesamt des Ersten Wiener Gemeindebezirks gestellt werden (Standesamt Wien-Innere Stadt, Schlesingerplatz 4, A-1082 Wien, Österreich; Telefon: +43 1 40134 08580; Fax: +43 1 40134 99 08580; E-Mail: [email protected]. (Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit die E-Mail korrekt angezeigt wird).

4) Verfahren:

Beide EhepartnerInnen sollten – unter Mitnahme der oben angeführten erforderlichen Unterlagen – persönlich beim zuständigen Standesamt vorsprechen. Das Standesamt leitet die Unterlagen zur Genehmigung an das zuständige Oberlandesgericht weiter. Nach Eingang der Gerichtsgebühren wird die Akte an das Standesamt zurückgeschickt, das dann den Termin für die Eheschließung festlegt (an großen Feiertagen kann es zu Terminschwierigkeiten kommen). Die Gebühren für die verschiedenen Verfahren und Dienstleistungen können sich auf 300,00 € belaufen. Die Trauung selbst dauert etwa 15 Minuten. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen eines oder beider Ehepartner müssen diese auf eigene Kosten einen österreichischen Dolmetscher engagieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Apostille auf Ihrer österreichischen Heiratsurkunde benötigen, da diese sonst von den Behörden in den USA nicht akzeptiert wird. Die Apostille sollten Sie bei dem Standesamt beantragen, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.

5) Zeitaufwand für das Antragsverfahren:

Obwohl das österreichische Recht keinen Aufenthalt in Österreich vor der Eheschließung vorschreibt, dauert die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens in der Regel zwei bis vier Wochen.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel als allgemeine Richtlinie zu betrachten sind. Das zuständige Standesamt kann von Fall zu Fall zusätzliche Dokumente verlangen.

6) Sonstiges:

Für weitere Informationen können sich US-Bürger auch an die US-Botschaft, American Citizen Services, Gartenbaupromenade 2, A-1010 Wien; Tel: 01143 1 313 39 7575; Fax: 01143 1 512 5835; e-mail: [email protected]

7) Gültigkeit österreichischer Ehen:

Rechtlich verbindliche Auskünfte über die Gültigkeit einer österreichischen Ehe in den Vereinigten Staaten können nur von einem Rechtsanwalt oder einem Beamten des zuständigen Bundesstaates eingeholt werden. In Österreich rechtmäßig geschlossene Ehen werden jedoch in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannt.

http://www.help.gv.at/Content.Node/142/Seite.1420000.html