Illinois

GESETZ

720 ILCS 5/48-10 Gefährliche Tiere

Gefährliche Tiere und Primaten: Verboten, außer in einem ordnungsgemäß unterhaltenen zoologischen Park, einer staatlich lizenzierten Ausstellung, einem Zirkus, einer Hochschule oder Universität, einer wissenschaftlichen Einrichtung, einem Forschungslabor, einem Tierkrankenhaus, einem Hundeauslaufgebiet, einem Tierheim sowie Kapuzineraffen, die sich im Besitz einer dauerhaft behinderten Person mit einer schweren motorischen Beeinträchtigung befinden, wenn sie von einer lizenzierten gemeinnützigen Einrichtung erworben wurden. Primaten, die sich am 1. Januar 2011 im Besitz befanden, haben Bestandsschutz, wenn sie bis zum 1.4.11 bei der örtlichen Tierschutzbehörde registriert wurden und diese innerhalb von 30 Tagen über Adressänderungen sowie über jeden Tod, jede Verlegung oder jedes Entweichen informiert werden.

Gefährliche Tiere:

8 Illinois Admin. Code Section 25.110 Animals Prohibited from Sale

Verbot des Verkaufs von Stinktieren als Haustiere, gefährlichen Tieren im Widerspruch zum Dangerous Animals Act (sowie Servals, Zibetkatzen und Hybriden außer CFA/TICA-Katzen und UKC/CKC-Hunden) und Schildkröten im Widerspruch zum Public Health Service Act .

510 ILCS 68 Herptiles-Herp Act; 17 Illinois Admin. Code 885

Der Herptiles-Herp Act regelt so genannte „Special Use“-Reptilien mit Ausnahme von AZA- oder ZAA-Zoos, Tierärzten und deren Angestellten und Mitarbeitern, Wildtierauffangstationen, Forschungs- oder medizinischen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Zirkussen, Strafverfolgungsbehörden und Tierkontrollen, Regierungsbehörden, Rehabilitationseinrichtungen für Wildtiere und Film- oder Fernsehproduktionsfirmen. Das Gesetz verlangt die Einhaltung grundlegender Haltungsstandards, die Führung von Aufzeichnungen über Geburten, Todesfälle und Veräußerungen, die Kennzeichnung mit einem Pit-Tag oder Mikrochip und die Genehmigung von Inspektionen.

Bullfrogs/Common Snapping Turtles: Anwohner dürfen 2/Tag 4 gemeine Schnappschildkröten und 8/Tag 16 Ochsenfrösche fangen und besitzen. Sie dürfen nur mit der Hand oder an der Angel gefangen werden.
Einheimische: Einheimische dürfen bis zu 4 und insgesamt 8 einheimische Reptilien und Amphibien (außer Schnappschildkröten und Ochsenfrösche) von Hand fangen; Nicht-Einheimische dürfen sie nur mit einer wissenschaftlichen Sammelerlaubnis für Herptilien fangen. Die Nachkommen aller gefangenen trächtigen Herpiden müssen ausgewildert werden. Für mehr als 8 einheimische Herpentiere ist eine wissenschaftliche Genehmigung oder eine Herpetokulturgenehmigung erforderlich. Erlaubt den Fang von Nicht-T/E-Schlangen auf eigenem Land. VERBOT der Entnahme von gefährdeten und bedrohten Arten, es sei denn, sie ist nach diesem Gesetz erlaubt. VERBIETET die Verwendung von im Bundesstaat wild gefangenen einheimischen Herpentieren zu kommerziellen Zwecken. VERBOTEN, wild gefangene Arten zu züchten, außer zu Forschungs- oder Erholungszwecken.
Giftige Reptilien: VERBOT der Haltung medizinisch bedeutsamer Arten, außer für Bildungsprogramme mit 6 Programmen pro Jahr im Rahmen einer Sondergenehmigung für Herptilien. Genehmigungsinhaber dürfen einheimische US-Arten halten, mit Ausnahme von: Östliche Diamantrückenschlange, Westliche Diamantrückenschlange, Mojave-Klapperschlange, Südpazifische Klapperschlange und Holzklapperschlange sowie Östliche, texanische und Sonoran-Korallenschlange in ihrem südlichen Verbreitungsgebiet. Medizinisch bedeutsame Colubridae (außer Boomslang, Zweignatter, Kielrücken, Lichtensteins grüner Renner und braune Baumnatter) können mit einer Genehmigung gehalten werden. Es gelten besondere Anforderungen an die Haltung und Handhabung.
Boas, Pythons, Anakondas: Genehmigungs- und versicherungsfrei, wenn sie unter den Haltungsanforderungen gehalten werden.
Krokodile und Warane: Besitzverbot, außer für Bildungsprogramme mit 6 Programmen pro Jahr im Rahmen einer Sondergenehmigung für Herptilien. Nichtansässigen kann eine Genehmigung für 15 Tage erteilt werden. Verbot von Zucht und Verkauf.
Medizinisch bedeutsame giftige Amphibien: Giftige Amphibien, die Menschen körperlichen Schaden zufügen können, dürfen nur zu Lehr- oder Forschungszwecken gehalten werden. In Gefangenschaft gezüchtete Pfeilgiftfrösche sind davon ausgenommen.
VORAUSSETZUNGEN:

  • Herptile Scientific Collection Permit (collect native non-T/E species for scientific purposes or to donate sick or injured ones to scientific, educational, or zoological institutions)

  • Herpetoculture Permit (possess over limits, commercialize captive-born or bred indigenous herp)
    • Wild-caught ones may only be bred for scientific or recovery purposes

  • Herptile Special Use Permit (resident educational programs)
    • Requires $100,000 per herp/$1 million maximum liability insurance or surety bond

  • Limited Entry Permit (non-resident educational programs)

EXOTIC ANIMALS

720 ILCS 5/48-11 Unlawful use of an elephant in a traveling animal act.

Elephants: VERBOT der Verwendung von afrikanischen oder asiatischen Elefanten, die unter dem Endangered Species Act geschützt sind, in reisenden Tierhandlungen, außer für nicht mobile, permanente Einrichtungen.

EINZIGARTIGE ARTEN

520 ILCS 5 Wildlife Code (Sec. 2.1 bis 2.4, 3.23, 3.25).

Einheimische Vögel und Säugetiere: PERMIT erforderlich für gelistete geschützte einheimische Vögel und Säugetiere, ausgenommen öffentliche oder staatliche Wissenschafts-, Bildungs- oder Zooeinrichtungen, die in gutem Glauben arbeiten. Der Staat kann auch ungeschützte oder exotische Arten verbieten oder regulieren.
Einheimische Genehmigungen:

  • Vogelzüchter-Genehmigung (Aufzucht oder Zucht von Wildvögeln – Klasse A nicht-kommerziell oder Klasse B kommerziell)
  • Wildtierzüchter-Genehmigung (Aufzucht oder Zucht von Wildtieren – Klasse A nicht-kommerziell oder Klasse B kommerziell)
  • Pelztierzüchter-Genehmigung (Aufzucht & von Pelztieren/Frettchen mit Ausnahme von gestreiften Stinktieren, Rotluchse und Kojoten – Ausstellung erlaubt)
  • Falknerei (Raubvögel – 520 ILCS 5/2.4)
  • Wissenschaftliche Genehmigung (Entnahme/Besitz einheimischer Arten zu wissenschaftlichen Zwecken – 17 Ill. Admin. Code 520)

Hinweis: Die Zucht von Nerz, Rotfuchs oder Polarfuchs ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit und ist ausgenommen.

17 Illinois Admin. Code 880 The Taking of Reptiles and Amphibians Under a Sport Fishing License

Verbietet die Entnahme von einheimischen Herpentieren im Bundesstaat zu kommerziellen Zwecken, sofern nicht anders erlaubt. Pro Tag dürfen bis zu 2 Schnappschildkröten mit einem Besitzlimit von 4 Stück und bis zu 8 Ochsenfrösche mit einem Besitzlimit von 16 Stück für den persönlichen Gebrauch gefangen werden. Die Entnahme geschützter Alligator-Schnappschildkröten sowie gefährdeter und bedrohter Arten ist verboten. Andere einheimische Herpentiere dürfen bis zu 4 pro Art und 8 insgesamt mit der Hand gefangen werden. In Gefangenschaft geborene Nachkommen sind für 90 Tage von den Beschränkungen ausgenommen.

Gefährdete/bedrohte Arten

520 ILCS 10 Illinois Endangered Species Protection Act; 17 Illinois Admin. Code 1010 & 1070

BANS taking, possessing, transporting in interstate commerce and selling endangered and threatened species except under a listed permit as follows:

  • Scientific Purpose (research and banding)
  • Educational Purpose (educational programs – limited to institutions and employees)
  • Zoological/Botanical Purpose (zoo or botanical garden)
  • Permit for Propagation of Endangered or Threatened Species (breed for Scientific or Zoological/Botanical Purpose)

INVASIVE SPECIES

17 Illinois Admin. Code 805 Injurious Species

BANS possession, propagation, transfer and sale of injurious species except for zoological, educational, medical, or scientific purposes under permit.
List (5/18/15):

  • Schädliche Arten außer Salmoniden
  • Säugetiere: Flughund, Mungo, Erdmännchen, Europäisches Kaninchen, Indischer Wildhund, Mehrsäugerratte oder -maus, Marderhund
  • Vögel: Rosapastor, Dioch, Javasperling, Rotbärtiger Bulbul, Eier von Wildvögeln
  • Fische: Schlangenkopffische, Schreitwels, Kaulbarsch, Silberkarpfen, Großkopfkarpfen, Schwarzkarpfen, Rund- und Zwerggrundeln, Rotfeder, Steinbeißer, Zander, Welse, Yabby,
  • Wirbellose Tiere: Zebramuschel, Wollhandkrabbe, Rostiger Flusskrebs außer Aquakultur, Killergarnele, Goldmuschel
  • Reptilien: Braune Baumnatter

Gesundheitsgesetze

510 ILCS 50 Illinois Diseased Animals Act; 8 Illinois Admin. Code 85; 17 Illinois Admin. Code 630

Der Illinois Diseased Animals Act regelt Wildtiere in Gefangenschaft in Bezug auf Krankheiten und erlaubt es dem Ministerium, die Einfuhr von Tieren zu verbieten oder Quarantänen zu verhängen. Für die Einfuhr, die Ausfuhr und den Transport von Wildarten und exotischen Wildtieren ist eine Bescheinigung über die Seuchenfreiheit erforderlich.

17 Illinois Admin. Code 875 Viral Hemorrhagic Septicemia (VHS)

Die Einfuhr von VHS-anfälligen Arten erfordert eine Genehmigung für VHS-anfällige Arten, die für Inhaber einer Aquakulturgenehmigung, einer Händlerlizenz für Wassertiere und einer Elritzenhändlerlizenz, für Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie für wissenschaftliche Zwecke ausgestellt wird.

IMPORT

8 Illinois Admin. Code Sec. 25.47

Erfordert ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung für Säugetiere, Vögel und Reptilien, mit Ausnahme von Tieren aus Katastrophengebieten, die kein Gesundheitszeugnis benötigen. Fische sind von beidem befreit.

17 Illinois Admin. Code 870 Aquaculture, Transportation, Stocking, Importation and/or Possession of Aquatic Life

Wasserlebende Tiere, die nicht auf der Aquatic Life Approved Species List stehen, dürfen nur mit einem Genehmigungsschreiben eingeführt oder besessen werden. Für den Transport von nicht gelisteten Arten sowie von Gras-, Schwarz-, Großkopf- und Silberkarpfen und Tilapia ist eine Transportgenehmigung für eingeschränkte Arten erforderlich. Ausgenommen sind Aquarianer, die Aquarienindustrie sowie staatliche Behörden und Universitäten, außer für schädliche Arten.