Indigene Welt 2020: Aotearoa (Neuseeland)

Die Māori sind das indigene Volk von Aotearoa (Neuseeland). Obwohl Neuseeland die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker angenommen hat, sind die Rechte der Maori-Bevölkerung noch immer nicht verwirklicht. Außerdem hat Neuseeland das IAO-Übereinkommen 169, ein internationales Rechtsinstrument, das sich speziell mit den Rechten indigener und in Stämmen lebender Völker befasst, nicht ratifiziert.

Das Volk der Māori

Das Volk der Māori stellt 15 % der Gesamtbevölkerung Neuseelands von 4,5 Millionen. Der Vertrag von Waitangi wurde 1840 zwischen den britischen Iwi und den Maori-Nationen unterzeichnet. Es gibt zwei Versionen des Vertrags, eine englische und eine Maori-Version.

Die Māori-Version räumt den Briten ein Recht auf Regierung ein und verspricht, dass die Maori die Souveränität über ihr Land, ihre Ressourcen und andere Schätze behalten. Der Maori-Vertrag hat jedoch nur einen begrenzten Rechtsstatus, so dass der Schutz der Rechte der Maori weitgehend vom politischen Willen und der besonderen Anerkennung des Vertrags abhängt.

Hauptaufgaben für die Māori

Die Kluft zwischen Māori und Nicht-Māori ist groß. Die Lebenserwartung der Maori ist 7,3 Jahre geringer als die der Nicht-Maori, das Familieneinkommen liegt bei 78 % des nationalen Durchschnitts, 45 % der Maori verlassen die Sekundarstufe II ohne Abschluss und mehr als 50 % der Gefängnisinsassen sind Māori.

Mögliche Fortschritte für Māori

Im Jahr 2016 veröffentlichte Matike Mai Aotearoa, eine unabhängige Arbeitsgruppe unter der Leitung von iwi zur Verfassungsänderung, ihren Bericht über eine inklusive Verfassung für Aotearoa. Der Bericht basiert auf Hunderten von Treffen, Präsentationen und Diskussionen mit der Maori-Bevölkerung und enthält Überlegungen zu den möglichen Grundwerten einer neuen Verfassung, wie Gemeinschaft, Zugehörigkeit und Versöhnung.

Die Arbeitsgruppe nennt das Jahr 2040 als anzustrebendes Ziel für eine Form der Verfassungsänderung für Aotearoa. Sie empfiehlt unter anderem, die Diskussionen über die Verfassungsänderung fortzusetzen, einen formellen Dialog zwischen den Maori, der Krone und den lokalen Behörden zu führen und eine zusätzliche Arbeitsgruppe einzurichten. Außerdem wird empfohlen, bis 2021 einen Dialog mit der Krone einzuleiten, um einen Konvent über den Vertrag zur Verfassungsänderung zu organisieren. Die Regierung hat sich zu dem Bericht nicht geäußert.

Die Māori und die Krone bemühten sich 2017 weiterhin um die Beilegung von Forderungen der Maori in Bezug auf historische Vertragsverletzungen. Drei Gruppen ließen ihre Mandate anerkennen, 5 verhandelten mit der Krone, 6 unterzeichneten eine Grundsatzvereinbarung, 9 stimmten zu, dass ihre Vergleichsdokumente ihren Mitgliedern zur Ratifizierung vorgelegt werden können, eine unterzeichnete eine Vereinbarung mit der Krone, 1 unterzeichnete eine Absichtserklärung, 4 ließen Gesetze zur Umsetzung ihrer Vereinbarungen erlassen und 3 erließen Gesetze, die ihre Vereinbarungen in Kraft setzten.

Im Februar 2017 entschied der Oberste Gerichtshof Neuseelands in seiner historischen Entscheidung in der Rechtssache Wakatū gegen den Generalstaatsanwalt, dass die Krone den traditionellen Maori-Grundbesitzern gerechte Pflichten zum Schutz ihrer Eigentumsrechte schuldet. Der Fortschritt bei der Anerkennung der Rechte der indigenen Völker in Aotearoa geht weiter, mit der bahnbrechenden Entscheidung von Wakatū und dem anhaltenden Impuls bei der Beilegung der historischen Ansprüche aus dem Vertrag.