Können Eltern einen Verzicht auf Kindesunterhalt vereinbaren?

In jedem Staat sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder zu unterstützen. Eltern mögen den Eindruck haben, dass sie selbst bestimmen können, wie viel und ob Kindesunterhalt notwendig ist; das letzte Wort in Sachen Kindesunterhalt haben jedoch das staatliche Gesetz und die Gerichte.

Eltern können nicht vereinbaren, keinen Kindesunterhalt zu zahlen. Um zu verstehen, warum Eltern nicht auf ihre Unterhaltspflicht verzichten können, muss man wissen, wie und warum der Staat Unterhaltsregelungen für Kinder trifft.

Wenn es um den Unterhalt eines Minderjährigen geht, kann das Gericht anordnen, dass ein Elternteil Unterhalt in beliebiger Höhe zu zahlen hat, solange das Kind minderjährig ist. Die Abschaffung dieses Unterhalts ist keine Option, denn Unterhaltszahlungen sind eigentlich das Recht des Kindes, nicht der Eltern. Jeder Staat berechnet den Unterhalt für das Kind, indem er ermittelt, was dem Wohl des Kindes entspricht. Daher können sich Eltern nicht weigern, Unterhaltszahlungen zu leisten, weil dies nicht im Interesse des Kindes liegt.

Nach dem Bundesgesetz zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen von Kindern (Child Support Enforcement Act) verfügt jeder Staat über Richtlinien zur Berechnung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts, die von mehreren Faktoren abhängen. Zu den Faktoren, die den Kindesunterhalt bestimmen, gehören im Allgemeinen:

  • die Bedürfnisse des Kindes wie Krankenversicherung, Ausbildung, Kinderbetreuung und andere besondere Bedürfnisse
  • das Einkommen und die Bedürfnisse des sorgeberechtigten Elternteils
  • die Fähigkeit des zahlenden Elternteils, den Kindesunterhalt zu zahlen
  • der Lebensstandard des Kindes vor der Scheidung oder Trennung

Ausgehend davon können die Gerichte den Kindesunterhalt in Abhängigkeit von Faktoren festlegen, die das Wohl des Kindes betreffen, wie zum Beispiel:

  • Alter und Geschlecht des Kindes
  • die emotionalen, sozialen und erzieherischen Bedürfnisse des Kindes
  • das häusliche Umfeld, das jeder Elternteil bietet
  • die zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen dem Kind und jedem Elternteil
  • die Auswirkung einer Unterbrechung des normalen Lebensablaufs auf das Kind
  • die Vorlieben jedes Kindes, wenn das Kind ein angemessenes Alter und eine angemessene Reife hat

Grundsätzlich widerspricht ein vollständiger Verzicht oder eine vollständige Befreiung von der Unterhaltspflicht durch die Eltern in der Regel den Normen des Kindeswohls und wird vom Gericht nicht unterstützt. Die einzige Situation, in der ein Elternteil auf Unterhaltszahlungen verzichten kann, ist, wenn der sorgeberechtigte Elternteil auf rückständigen Unterhalt verzichtet.

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Zahlungen nicht leistet, summiert sich der Unterhalt und es entstehen Unterhaltsrückstände, die beglichen werden müssen. Unter bestimmten Umständen kann ein sorgeberechtigter Elternteil zustimmen, auf überfällige Unterhaltszahlungen zu verzichten. Dies kann der Fall sein, weil der sorgeberechtigte Elternteil finanziell in der Lage ist, das Kind ohne die Rückstände zu unterstützen.

Eine andere Situation kann darin bestehen, dass der unterhaltspflichtige Elternteil ein Angebot gemacht hat, einen Teil des überfälligen Unterhalts zu zahlen, wenn der sorgeberechtigte Elternteil im Gegenzug auf die verbleibenden Rückstände verzichtet. Ein Verzicht auf rückständigen Unterhalt kann schwierig zu erreichen sein, und unabhängig von den Umständen kann er nicht ohne die Zustimmung des Gerichts erfolgen.

Auch wenn Eltern nicht gänzlich auf Unterhaltszahlungen verzichten können, haben sie dennoch einen großen Spielraum bei der Gestaltung einer Unterhaltsvereinbarung. Die Eltern werden ermutigt, eine aktive Rolle bei der Festlegung der Unterhaltsbedingungen zu übernehmen, aber die Gerichte haben die Möglichkeit, die endgültige Entscheidung in Unterhaltsfragen zu treffen.