Kann ich wegen eines HIPAA-Verstoßes klagen?

Vertrauliche medizinische Informationen

Medizinische Informationen

Ich habe viele Fragen zu Verletzungen des HIPAA-Datenschutzes gesehen, bei denen es in der Regel darum geht, dass jemand die Medikamente oder Krankenakten einer Person offenlegt.

Die Fragen lauten fast immer „Kann ich klagen?“ Die Antwort lautet „vielleicht“.

Kein privater Klagegrund unter HIPAA.

HIPAA ist ein Bundesgesetz, das Ärzten, Krankenhäusern und anderen, die in den Besitz Ihrer vertraulichen medizinischen Daten kommen, sehr strenge Anforderungen auferlegt. Wer dagegen verstößt, kann von der Regierung mit erheblichen Geldstrafen belegt werden.

Es gibt jedoch keinen privaten Klagegrund im Rahmen des HIPAA. Das bedeutet, dass Sie, wenn ein Krankenhaus Ihre medizinischen Daten unter Verstoß gegen den HIPAA unrechtmäßig offenlegt, keine „HIPAA-Klage“ einreichen können, um Schadenersatz für diesen Verstoß zu erhalten.

Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit.

Auch wenn der HIPAA keinen privaten Rechtsbehelf vorsieht, kann das Gesetz von Mississippi einen solchen vorsehen. Insbesondere bietet das Gesetz von Mississippi einen Rechtsbehelf für bestimmte Arten der Verletzung der Privatsphäre. Wir haben bereits hier darüber geschrieben.

Der Anspruch, der einen Rechtsbehelf für die unrechtmäßige Weitergabe medizinischer Informationen bieten kann, ist die „öffentliche Bekanntgabe privater Fakten“.“

In Mississippi kann eine Person eine Klage wegen Verletzung der Privatsphäre einreichen, wenn:

-Jemand einen Aspekt des Privatlebens dieser Person öffentlich macht,

eine vernünftige Person die Veröffentlichung als höchst beleidigend empfinden würde und

die Angelegenheit für die Öffentlichkeit nicht von berechtigtem Interesse ist.

Wie Sie sehen können, muss jeder Fall anhand seiner spezifischen Fakten entschieden werden. Wie viel Aufmerksamkeit wurde der Angelegenheit z. B. geschenkt? Wurde die Angelegenheit einer großen Anzahl von Personen oder nur einer Person bekannt gegeben?

Wie anstößig war die Öffentlichkeitsarbeit? Die Bekanntgabe, dass eine Person Medikamente gegen hohen Blutdruck einnimmt, ist wahrscheinlich nicht anstößig. Andererseits kann die Offenlegung bestimmter medizinischer Verfahren sehr anstößig sein.

Weitere Informationen über eine Klage wegen „öffentlicher Bekanntgabe privater Tatsachen“ finden Sie hier.

Nur weil der HIPAA keine Abhilfe schafft, sollten Sie nicht aufgeben. Überlegen Sie, ob eine Klage wegen Verletzung der Privatsphäre möglich ist.

Panter Law Firm, PLLC, 7736 Old Canton Road, Suite B, Madison, MS 39110.