mpdc

Besucherparkausweise werden vom Metropolitan Police Department ausgestellt. Einwohner des District of Columbia können Besucherparkausweise kostenlos erhalten, indem sie persönlich einen Antrag bei einer Polizeistation oder einer Unterstation in dem Bezirk stellen, in dem sie wohnen. Behinderte oder erwerbsunfähige Einwohner werden besonders berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bezirkspolizeistation.

  • Erster Bezirk – Parkzone 6
  • Zweiter Bezirk – Parkzonen 2 & 3
  • Dritter Bezirk – Parkzonen 1, 2 & 3
  • Vierter Distrikt – Parkzone 4
  • Fünfter Distrikt – Parkzone 5
  • Sechster Distrikt – Parkzone 7
  • Siebter Distrikt – Parkzone 8

Nachweis des Wohnsitzes in DC

Antragsteller müssen einen der folgenden Nachweise erbringen, um den Wohnsitz in DC zu belegen:

  • A valid DC driver’s license
  • A valid DC vehicle registration card
  • A current utility bill or rent receipt along with a credit card or other generally acceptable form of identification
  • Any other legal document showing DC residency that is acceptable to the member issuing the visitor parking permit

Application forms for visitor parking permits must show the following:

  • The name and address of the applicant (resident)
  • The name and address of the visitor using the permit
  • The license plate number, including issuing state, of the visitor’s vehicle

To be valid, visitor permits must display the following:

  • Das Kennzeichen des Fahrzeugs des Besuchers
  • Die Bezirksnummer des Einwohners von DC
  • Das Ablaufdatum (nicht mehr als 15 Tage ab dem Ausstellungsdatum)

Besucherparkausweise werden nur an berechtigte Einwohner des District of Columbia ausgestellt und dürfen nur von deren gutgläubigen Besuchern verwendet werden. Für die Ausstellung von Besucherparkausweisen ist ein „berechtigter Bewohner“ jeder Bewohner einer Straße, die als Gebiet mit „Anwohnerparkausweis“ ausgewiesen ist. Ein „Besucher“ ist definiert als jede Person, die einen Wohnsitz im District of Columbia besucht.

Verwandte Links:

Wenn Sie einen vorübergehenden Wohnsitz haben, lesen Sie die Informationen zu Parkgenehmigungen – vorübergehende Bewohner.
Wenn Sie einen ständigen Wohnsitz haben, lesen Sie die Informationen zu Parkgenehmigungen – ständige Bewohner.