Portfolio Recovery Associates, LLC Vergleich
Ein Gericht in North Carolina hat den Vergleich der unten beschriebenen Sammelklage genehmigt. Die Klage bezog sich auf bestimmte Inkassotätigkeiten in North Carolina durch Portfolio Recovery Associates, LLC zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem 1. Oktober 2009 bis zum 11. Januar 2018.
Der Vertreter der Sammelklägergruppe in diesem Fall behauptete, dass Portfolio Recovery Associates, LLC („PRA“) das Inkassorecht von North Carolina in zweierlei Hinsicht verletzt hat: (1) PRA habe den Mitgliedern der Sammelklägergruppe schriftlich mitgeteilt, dass sie beabsichtige, Inkassoklagen einzureichen, und habe auch Inkassoklagen gegen Mitglieder der Sammelklägergruppe eingereicht, ohne über ausreichende Beweise für die Höhe der behaupteten Schulden zu verfügen; und (2) als PRA Inkassoklagen gegen Mitglieder der Sammelklägergruppe eingereicht habe, habe PRA auch keine ordnungsgemäßen Unterlagen beigefügt, aus denen hervorginge, dass es Eigentümer der Schulden sei. PRA bestreitet diese Vorwürfe.
Der Vergleich sah Zahlungen an die folgenden Personen vor:
- Alle Personen, denen Portfolio Recovery Associates, LLC zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 11. Januar 2018 in North Carolina eine „Notice of Intent to File Legal Action“ (Mitteilung über die Absicht, rechtliche Schritte einzuleiten) zugestellt hat; und
- Alle Personen, gegen die Portfolio Recovery Associates, LLC zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 11. Januar 2018 vor den Gerichten von North Carolina eine Klage zum Einzug einer Forderung eingereicht hat.
Im Rahmen des Vergleichs wurden jedoch keine Zahlungen an Personen angeboten, die die oben genannten Kategorien erfüllen, wenn gegen sie ein Urteil in einem von Portfolio Recovery Associates, LLC angestrengten Gerichtsverfahren zur Eintreibung einer Forderung vor den Gerichten in North Carolina zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 11. Januar 2018 ergangen ist, 2018 (es sei denn, Portfolio Recovery Associates, LLC hat ihnen eine weitere Benachrichtigung über die Absicht, rechtliche Schritte einzuleiten, zugesandt und/oder ein separates Verfahren zur Beitreibung einer separaten Forderung gegen sie eingeleitet, das vor dem 11. Januar 2018 nicht zu einem Urteil geführt hat), wenn sie nach dem 1. Oktober 2009 einen Insolvenzantrag gestellt haben oder in Konkurs gegangen sind, oder wenn sie verstorben sind.
Ihre gesetzlichen Rechte sind unabhängig davon betroffen, ob Sie sich zum Handeln entschlossen haben oder nicht.
Die offizielle Sammelklagenmitteilung ist die vom Gericht genehmigte Mitteilung, die den Vergleich beschreibt und die Sammelkläger über ihre Rechte informiert. Klicken Sie hier, um eine Kopie der Mitteilung zu sehen.
Ihre Rechte und Optionen – und die Fristen für deren Ausübung – werden auf dieser Website erläutert.