Sendungen der Klasse 9: Plakatieren oder nicht plakatieren – das ist hier die Frage
Gefahrstoffe der Klasse 9 (Hazmats) sind die Sammelbezeichnung für Gefahrstoffe, die nicht in eine der Beschreibungen der Klassen 1-8 passen. Anstelle einer eindeutigen Bezeichnung wie „ätzende Stoffe“ oder „Sprengstoffe“ werden Gefahrstoffe der Klasse 9 mit der Bezeichnung „Verschiedenes“ versehen, um ihre Eigenschaften zu beschreiben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Klasse 9 ein breites Spektrum von Materialien umfasst, wie z. B. gefährliche Stoffe, Materialien mit erhöhten Temperaturen, einige gefährliche Abfälle und Meeresschadstoffe.
Wie die Klassen 1-8 stellen auch die Gefahrstoffe der Klasse 9 eine Gefahr beim Transport dar. Die Beförderung von Gefahrstoffen der Klasse 9 wirft zwar alle möglichen Fragen auf, z. B. „Ist jeder Stoff der Klasse 9 in der Gefahrstofftabelle aufgeführt?“ (Antwort: nein) und „Kann ein Stoff der Klasse 9 für eine Ausnahme für begrenzte Mengen in Frage kommen?“ (Antwort: Ja), aber die Frage, die viele Verlader zu beschäftigen scheint, lautet: „Muss eine Sendung der Klasse 9 mit Plaketten versehen werden?“ Wie den anderen Klassen wurde auch den Gefahrstoffen der Klasse 9 ein Großzettel (Placard) zugewiesen, aber das bedeutet nicht unbedingt, dass der Großzettel (Placard) für eine Sendung der Klasse 9 verwendet werden muss.
Wann ist ein Großzettel (Placard) der Klasse 9 nicht erforderlich
Allgemeine Regel. Die allgemeine Plakatierungsregel der Gefahrgutvorschriften des US-Verkehrsministeriums (DOT) besagt, dass jede Schüttgutverpackung, jeder Frachtcontainer, jede Ladeeinheit, jedes Transportfahrzeug und jeder Eisenbahnwaggon, der eine beliebige Menge eines Gefahrguts enthält, auf jeder Seite und jedem Ende mit Plakaten versehen sein muss. Die Art der Placards muss der Sendung angemessen sein, wie in 49 CFR 172.504 und in anderen HMRs festgelegt. Dieselbe Vorschrift sieht jedoch eine Ausnahme für eine Ladung der Klasse 9 vor: Das Großzettel (Placard) der Klasse 9 ist für den innerstaatlichen Transport von Nicht-Schüttgut- oder Schüttgut-Sendungen nicht erforderlich. Obwohl eine Sendung der Klasse 9 in den Vereinigten Staaten kein Großzettel (Placard) benötigt, muss sie unter Umständen dennoch gekennzeichnet werden.
Schüttgutsendungen. Schüttgutsendungen von Gefahrgut der Klasse 9 beispielsweise benötigen zwar kein Großzettel (Placard), müssen aber dennoch mit der entsprechenden UN-Nummer gekennzeichnet werden. Die UN-Nummer muss auf einer orangefarbenen Tafel, einer weißen, quadratischen Anzeige oder auf einem Plakat der Klasse 9 (nach Wahl des Versenders) angebracht werden. Unabhängig davon, ob die UN-Nummer auf einem Großzettel (Placard) der Klasse 9 angegeben wird, muss die UN-Nummer auf allen vier Seiten der Massengutverpackung angegeben werden. Wenn jedoch die UN-Nummern-Kennzeichnung auf den in oder auf einem Transportfahrzeug oder einem Frachtcontainer befindlichen Schüttgutverpackungen nicht sichtbar ist, muss das Transportfahrzeug oder der Frachtcontainer auf jeder Seite und an jedem Ende mit der UN-Nummer gekennzeichnet sein.
Nicht-Schüttgut-Sendungen. In ähnlicher Weise verlangen die HMRs unter 49 CFR 172.301, dass ein Transportfahrzeug oder Frachtcontainer, der 4.000 Kilogramm (kg) (8.820 Pfund) oder mehr eines einzelnen Gefahrstoffs in Nicht-Massengut-Verpackungen enthält, auf jeder Seite und jedem Ende mit der Identifikationsnummer des Gefahrstoffs gekennzeichnet wird. Dies gilt nur, wenn die gesamte Sendung von Nicht-Großpackstücken dieselbe ordnungsgemäße Versandbezeichnung hat und in derselben Anlage verladen wird
Wann ist ein Großzettel (Placard) der Klasse 9 erforderlich
Der Großzettel (Placard) der Klasse 9 ist für internationale Sendungen erforderlich, jedoch nicht für einen Teil des Transports, der in den Vereinigten Staaten stattfindet. Befindet sich eine andere Gefahrgutklasse zusammen mit dem Material der Klasse 9 auf der Sendung, wird das entsprechende Schild für diese zusätzliche Gefahrgutklasse benötigt.
Kann ein Plakat der Klasse 9 verwendet werden, auch wenn es nicht benötigt wird?
Ja. Viele Verlader fühlen sich wohler, wenn sie an ihrer Gefahrgutsendung der Klasse 9 ein Plakat mit der entsprechenden UN-Nummer anbringen. Das US-Verkehrsministerium verbietet ihre Verwendung nicht.