Störbestimmungen | Kalifornien Süßwasserfischen Jahreszeiten & Bestimmungen – 2018

5.79. White Sturgeon Report Card and Tagging Requirements for Inland Waters.

(a) Sturgeon Fishing Report Card Required. Alle Angler müssen eine gültige Stör-Fischereiberichtskarte in ihrem Besitz haben, wenn sie auf Weißen Stör angeln oder diesen fangen. Die Karteninhaber müssen die Karte gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts und des Abschnitts 1.74 ausfüllen und zurückgeben.

(b) Markierungs- und Aufzeichnungsanforderungen für gefangene Fische. Eine Stör-Fischereiberichtskarte enthält abnehmbare Markierungen, mit denen jeder in der Sportfischerei gefangene und behaltene Weiße Stör gekennzeichnet werden muss. Jeder weiße Stör, der sich im Besitz einer Person befindet, muss markiert werden.

(1) Wenn ein weißer Stör gefangen und behalten wird, muss der Karteninhaber sofort die folgenden Informationen aufzeichnen:

(A) Der Fangort, die Fangzeit und die Länge des Fisches müssen leserlich und dauerhaft in den entsprechenden Feldern auf der Karte eingetragen werden. Der Karteninhaber muss das Datum des Fangs (Monat und Tag) unverzüglich und vollständig auf der Störmarke ausstanzen. Die Markierungen sind in fortlaufender Reihenfolge zu verwenden.

(B) Monat, Tag, Fangort und Länge des Fisches sind in den entsprechenden Feldern der Stör-Fangberichtskarte zu vermerken, die mit der Nummer auf der Markierung übereinstimmt.

(2) Unmittelbar nach der Aufzeichnung der oben genannten Informationen löst der Karteninhaber die Markierung vollständig von der Karte und bringt sie am weißen Stör an. Der Karteninhaber darf mit der Kennzeichnung eines in seinem Besitz befindlichen Weißen Störs nicht bis zum Abschluss der Fangtätigkeit warten.

(3) Die Markierung ist sicher am Fisch zu befestigen. Zum Anbringen der Markierung wird ein „Kabelbinder“, eine Schnur, eine Leine oder ein anderes geeignetes Material an der auf der Störmarkierung angegebenen Stelle durch die Markierung geführt und am Fisch befestigt.

(4) Die Markierungen dürfen erst unmittelbar vor dem Anbringen an einem weißen Stör von der Meldekarte entfernt werden. Alle von der Meldekarte gelösten und nicht an einem weißen Stör angebrachten Markierungen gelten als benutzt und sind daher ungültig. Niemand darf gebrauchte oder anderweitig ungültige Störmarken besitzen.

(5) Aufzeichnungen über frühere Tätigkeiten. Alle Markierungen müssen jederzeit durch einen Eintrag in die Stör-Fangberichtskarte nachgewiesen werden, wobei alle Markierungen, die nicht im Besitz sind, anzugeben sind. Jede verlorene oder zerstörte Marke ist in der entsprechenden Zeile der Störfangberichtskarte zu vermerken.

(6) Wenn der Stör mit einer Belohnungsscheibe des Departements versehen ist, ist die Nummer der Belohnungsscheibe in das dafür vorgesehene Feld auf der Berichtskarte einzutragen.

(c) Meldepflichten für freigelassene Fische.

(1) Wann immer der Karteninhaber einen Stör fängt und freilässt, muss er sofort den Monat, den Tag, den Ortscode und die Art des Störs vermerken.

(2) Wenn alle Zeilen im Feld „freigelassener Stör“ auf der Meldekarte ausgefüllt sind, muss jeder weitere gefangene und freigelassene Stör nicht auf der Karte vermerkt werden.

(3) Wenn der Stör mit einer Belohnungsscheibe des Departements versehen ist, ist die Nummer der Belohnungsscheibe in das dafür vorgesehene Feld auf der Meldekarte einzutragen.

(d) Die Störmarken müssen an den Fischen befestigt bleiben, auch wenn sie an einem Wohnsitz oder einem nicht vorübergehenden Ort gelagert werden, bis der Fisch für den sofortigen Verzehr verarbeitet wird.

(e) Die jährliche Gebühr für die Stör-Fischereiberichtskarte ist in Abschnitt 701, Titel 14, CCR angegeben.

Stör-Fischereischließungshinweis:

Der Sacramento River vom Keswick-Damm bis zur Hwy 162-Brücke ist das ganze Jahr über für das Fischen auf Störe gesperrt. Die Entnahme oder der Besitz von Stören ist in diesem Sperrgebiet nicht gestattet. Das Fangen und Freilassen von Stören in diesem Sperrgebiet des Sacramento River ist nicht gestattet. Zur Erinnerung: Abschnitt 1.80 definiert die Entnahme als „Jagen, Verfolgen, Fangen, Einfangen oder Töten von Fischen, Amphibien, Reptilien, Weichtieren, Krebstieren oder wirbellosen Tieren oder der Versuch, dies zu tun.“

5.80. Weißer Stör.

(a) Offene Saison: Das ganze Jahr, mit Ausnahme von Schließungen, die in besonderen Vorschriften aufgeführt sind.

(b) Tägliche und jährliche Beutegrenze: Ein Fisch pro Tag. Drei Fische pro Jahr landesweit.

(c) Größenbegrenzung: Kein Fisch unter 40 Zoll Gabellänge oder über 60 Zoll Gabellänge darf gefangen oder besessen werden.

(d) Fangmethoden: Bei der Entnahme von Stören darf nur ein einspitziger Haken mit einfachem Schaft und ohne Widerhaken an einer Leine verwendet werden. Der Stör muss den Köder oder Köder freiwillig in sein Maul nehmen. Störe dürfen nicht durch Schleppangeln, Fallen oder mit Schusswaffen gefangen werden. Störe dürfen weder mit Gaffs noch mit Schusswaffen oder Schlingen gefangen werden.

Eine Schlinge im Sinne dieses Abschnitts ist eine biegsame Schlaufe aus beliebigem Material, die wie eine Schlinge um einen Teil des Fisches gelegt werden kann.

(e) Entnahme aus dem Wasser: Störe mit einer Gabellänge von mehr als 68 Zoll dürfen nicht aus dem Wasser genommen werden und sind unverzüglich freizulassen.

(f) Berichtskarte erforderlich: Jede Person, die Störe fischt oder entnimmt, muss in ihrem Besitz eine nicht übertragbare Störfangberichtskarte haben, die von der CDFW ausgestellt wurde, und sie muss alle Melde- und Kennzeichnungsvorschriften für Störe einhalten, die in den Abschnitten 1.74 und 5.79, Titel 14, CCR, festgelegt sind.

(g) Spezielle Störsperrung für den Nordküstenbezirk (Humboldt, Del Norte, Trinity und Siskiyou cos.). Es ist zu jeder Zeit verboten, Störe im North Coast District zu fangen.

(h) Für Vorschriften über die Entnahme und den Besitz von Stören in Meeresgewässern, wie in Abschnitt 27.00 definiert, siehe Abschnitte 27.90, 27.91 und 27.95

(i) Spezielles Störverbot im Sierra and Valley District vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (Shasta, Tehama, Butte, und Glenn cos.)

(1) Sacramento River vom Keswick Dam bis zur Highway 162 Bridge.

(A) Es ist verboten, Störe zu fangen.

(B) Es ist verboten, Drahtvorfächer zu verwenden.

(C) Es ist verboten, Neunaugen oder jede Art von Garnelen als Köder zu verwenden.

(j) Spezielle Störsperre für das Yolo Bypass Flood Control System. Es ist verboten, im Yolo Bypass, Toe Drain Canal und Tule Canal stromaufwärts des Lisbon Weir zu jeder Zeit Störe zu fangen.

5.81. Grüner Stör.

(a) Grüner Stör darf nicht gefangen oder besessen werden.(b) Grüner Stör darf nicht aus dem Wasser genommen werden und muss sofort wieder freigelassen werden.

(c) Grüner Stör, der beim Angeln auf Weißen Stör gefangen und wieder freigelassen wird, muss auf einer Störfangberichtskarte eingetragen werden, die von der Behörde gemäß den in den Abschnitten 1.74 und 5.79, Titel 14, CCR, festgelegten Verfahren ausgestellt wird.