Vermieter-Mieter-Streitigkeiten

Räumungsverfügung und unrechtmäßiger Hausarrest

Die Räumungsverfügung ist das Verfahren zur Beendigung eines Mietvertrags, in der Regel aus einem bestimmten Grund, wodurch der Mieter aus der Mieteinheit entfernt wird. Zu den häufigen Streitigkeiten, die zu einer Zwangsräumung führen, gehören die nicht fristgerechte Zahlung der Miete, die Haltung von Haustieren entgegen den Bestimmungen des Mietvertrags und kriminelle Handlungen auf dem Mietgrundstück. Es gibt Gesetze, die sicherstellen, dass jede Zwangsräumung nach einem ordnungsgemäßen Verfahren erfolgt, das sowohl Mieter als auch Vermieter schützt.

Die Zwangsräumung eines Mieters ist nicht so einfach, wie wenn man ihm sagt, dass er gehen soll. Es gibt ein spezielles Verfahren, das sicherstellt, dass der Mieter ein Mitspracherecht hat und Zeit hat, eine neue Wohnung zu finden. Der erste Schritt besteht darin, dem Mieter eine förmliche Räumungsankündigung zukommen zu lassen, in der die zu behebenden Mängel (z. B. versäumte Mietzahlungen) erläutert werden. Reagiert der Mieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Vermieter ein förmliches gerichtliches Räumungsverfahren einleiten, das in der Regel als „gewaltsames Eindringen und Festhalten“ oder „unrechtmäßiges Festhalten“ bezeichnet wird.

Streitigkeiten mit dem Vermieter vermeiden

Der beste Weg, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu lösen, ist, sie ganz zu vermeiden. Zwar kann es zu Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnissen kommen, doch diese lassen sich in den meisten Fällen am besten außergerichtlich klären. So sollten Mieter ihren Mietvertrag sorgfältig studieren und sich auch über ihre Rechte und Pflichten als Mieter im Klaren sein. Wenn ein Problem auftaucht, ist es am besten, gleich mit der anderen Partei zu sprechen und ganz ehrlich zu sein. Es ist auch ratsam, alle Notizen und den gesamten Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Problem in Papierform aufzubewahren.

Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter lassen sich außergerichtlich lösen

Natürlich lassen sich nicht alle Streitigkeiten durch ein einfaches Gespräch mit dem Vermieter lösen. Wenn Sie den Gang zum Gericht vermeiden können, ist dies in der Regel die beste und kostengünstigste Lösung. Eine Möglichkeit besteht darin, einen externen Mediator einzuschalten, der eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien ausarbeitet, die zwar nicht bindend ist, aber die Kommunikation erleichtern kann. Sowohl private Unternehmen als auch Anwaltskammern bieten kostengünstige Mediationsprogramme zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern an.

Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern vor einem Gericht für geringfügige Forderungen

Der letzte Ausweg zur Beilegung von Streitigkeiten, nachdem die direkte Kommunikation und die Mediation gescheitert sind, ist die Einreichung einer Klage bei Ihrem örtlichen Gericht für geringfügige Forderungen. Zwar können dort nicht alle Arten von Fällen verhandelt werden, aber die meisten Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, bei denen es um einen Geldbetrag geht, der unter einer bestimmten Summe liegt (in der Regel einige tausend Dollar), können vor einem Gericht für geringfügige Forderungen verhandelt werden. Zu den Angelegenheiten, die häufig vor einem Gericht für geringfügige Forderungen verhandelt werden, gehören beispielsweise Streitigkeiten über nicht gezahlte Mieten oder nicht zurückgegebene Kautionen. Für Bagatellverfahren benötigen Sie in der Regel keinen Rechtsbeistand, und in vielen Bundesstaaten (einschließlich Kalifornien) ist es den Parteien nicht einmal gestattet, einen Anwalt einzuschalten.

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