Wer braucht einen Gewerbeschein?

Wer braucht einen Gewerbeschein?

Wer braucht einen Gewerbeschein?

Das Gesetz besagt, dass Sie einen Gewerbeschein benötigen, wenn Sie im Bereich Kauf, Verkauf, Vermittlung, Leasing oder Handel mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen tätig sind. „Fahrzeug“ ist definiert als jedes zulassungspflichtige Fahrzeug, Kraftfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 2500 lbs.

Eine Händlerlizenz ist auch für eine Person erforderlich, die sich mit dem Ankauf, dem Verkauf, dem Tausch, der Vermittlung oder dem Handel mit verwertbaren Teilen von 5 oder mehr Fahrzeugen befasst, oder wenn sie sich mit dem Ankauf von 5 oder mehr Fahrzeugen befasst, um Fahrzeugteile zu verkaufen oder zu Altmetall zu verarbeiten.

Es besteht die widerlegbare Vermutung, dass eine Person, die in einem Zeitraum von 12 Monaten 5 oder mehr Fahrzeuge kauft und verkauft, tauscht, vermittelt, verleast oder mit verwertbaren Teilen für 5 oder mehr Fahrzeuge handelt oder 5 oder mehr Fahrzeuge kauft, um Fahrzeugteile zu verkaufen oder zu Schrott zu verarbeiten, als Händler tätig ist.

Welche Art von Händlerlizenz benötige ich?

Die Art der Lizenz, die Sie benötigen, hängt von der Art des Geschäfts ab, das Sie betreiben wollen.

Klasse A (Händler für Neufahrzeuge) – Ein lizenzierter Händler für Neufahrzeuge kauft und verkauft Neufahrzeuge im Rahmen einer Franchisevereinbarung oder eines Vertrags mit dem Hersteller des Neufahrzeugs.

Klasse B (Gebrauchtfahrzeughändler) – Ein zugelassener Gebrauchtfahrzeughändler kauft und verkauft gebrauchte Fahrzeuge.

Klasse C (Händler für gebrauchte Fahrzeugteile) – Ein zugelassener Händler für gebrauchte Fahrzeugteile kauft oder erwirbt auf andere Art und Weise Groß- und Einzelteile für den Wiederverkauf von älteren Modellen. Der Händler kann auch ganze Fahrzeuge erwerben, um sie für den Weiterverkauf von Teilen zu zerlegen und den Rest als Schrott zu verkaufen.

Klasse D (Makler) – Ein zugelassener Makler ist ein Händler, der gegen Entgelt einen Käufer und einen Verkäufer zusammenbringt, die Bedingungen einer Transaktion aushandelt oder ein zum Verkauf angebotenes Fahrzeug ausstellt. In seiner Rolle als Makler in Bezug auf den Verkauf, Kauf, das Leasing oder den Tausch von Fahrzeugen oder verwertbaren Teilen hat der Makler kein Eigentumsrecht oder sonstiges rechtliches Interesse an dem Fahrzeug oder verwertbaren Teil. Eine Person, die eine Fahrzeugauktion durchführt, ist eine Art Makler und benötigt eine Lizenz der Klasse D.

Klasse E (Transportunternehmen für notleidende Fahrzeuge) – Ein lizenzierter Händler für den Transport notleidender Fahrzeuge darf Fahrzeuge nur an einen Händler für gebrauchte Fahrzeugteile der Klasse C, einen Schrottverarbeiter der Klasse F oder einen Autoverwerter der Klasse R kaufen, transportieren und verkaufen.

Klasse F (Verarbeitungsunternehmen für Fahrzeugschrott) – Ein lizenzierter Händler für die Verarbeitung von Fahrzeugschrott zu Metallschrott durch Schreddern, Scheren, Zerkleinern, Ballen oder ähnliche Verfahren. Das Zerkleinern gilt nicht als Schrottverarbeitung, da es nicht der letzte Schritt vor dem Umschmelzen ist.

Klasse G (Fahrzeug-Bergungspool) – Ein lizenzierter Händler des Fahrzeug-Bergungspools lagert und stellt beschädigte oder notleidende Fahrzeuge für Versicherungsgesellschaften aus.

Klasse H (Händler für ausländische Bergungsfahrzeuge) – Ein lizenzierter ausländischer Händler für Bergungsfahrzeuge ist in einem anderen Staat lizenziert und betreibt in diesem Staat das Geschäft des Ankaufs, des Verkaufs oder des anderweitigen Handels auf Großhandelsebene mit wiederverwertbaren Teilen oder notleidenden Fahrzeugen neuer Bauart. Dieser Händler kauft oder erwirbt auf andere Weise Hauptkomponenten von Spätmodellen für den Wiederverkauf, entweder im Großhandel oder im Einzelhandel. Der Händler kann auch ganze Fahrzeuge erwerben, um sie für den Weiterverkauf von Teilen zu zerlegen und den Rest als Schrott zu verkaufen. Antrag auf eine Lizenz für ausländische Schrotthändler

Klasse R (Autoverwerter) – Ein lizenzierter Autoverwerter-Händler kauft oder erwirbt auf andere Weise Hauptkomponenten von älteren Modellen für den Wiederverkauf, entweder im Groß- oder Einzelhandel. Der Händler kann auch ganze Fahrzeuge erwerben, um sie für den Wiederverkauf von Teilen zu zerlegen und den Rest als Schrott zu verkaufen.

Klasse W (Großhändler) – Ein lizenzierter Großhändler betreibt das Geschäft des An- und Verkaufs von Gebrauchtfahrzeugen von und an lizenzierte Autohändler. Großhändler dürfen keine Fahrzeuge kaufen, verkaufen oder anderweitig mit ihnen handeln, es sei denn, es handelt sich um einen zugelassenen Fahrzeughändler.

Außerdem darf nur ein Vertreter für Altfahrzeuge Fahrzeuge mit Schrottzulassung auf einer Auktion kaufen. Händler der Klassen C und R benötigen ebenfalls eine Lizenz für den Handel mit Altfahrzeugen.

Was benötige ich, um eine Händlerlizenz zu erhalten?

Alle Händler müssen einen Antrag ausfüllen, einen festen Geschäftssitz haben, ihre Fingerabdrücke über Identix abnehmen lassen und Kopien der Gründungsurkunde oder der Eintragung des Firmennamens für das Unternehmen vorlegen.

Neu- und Gebrauchtfahrzeughändler müssen außerdem über eine Flottenversicherung des Typs „Michigan No-fault“ verfügen, entweder eine eigene registrierte Reparaturwerkstatt oder eine Vereinbarung mit einer registrierten Reparaturwerkstatt haben und mindestens zwei Händlerkennzeichen besitzen. Neufahrzeughändler müssen einen Franchisevertrag mit einem Hersteller haben.

Gebrauchtwagenhändler und Autoverwerter müssen einen Nachweis über eine Arbeiterunfallversicherung oder eine Ausschlusserklärung vorlegen.

Zoneneinteilung und kommunale Genehmigung: Ein Antragsteller für eine Händlerlizenz (mit Ausnahme von ausländischen Altfahrzeughändlern – Klasse H) muss eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Gemeinde- und Gebietskörperschaft vorlegen, dass der Geschäftssitz des Antragstellers den geltenden Gemeinde- und Gebietsanforderungen entspricht. Formulare für die Genehmigung durch die Gemeinde- und Gebietskörperschaft sind dem Antrag auf eine Händlerlizenz beigefügt und müssen von der zuständigen Gemeinde- und Gebietskörperschaft ausgefüllt werden. Eine Selbstzertifizierung durch den Antragsteller ist nicht zulässig.

Eingesessener Geschäftssitz: Ein fester Geschäftssitz ist ein Ort, an dem der Händler seine Bücher und Unterlagen aufbewahrt und seine Geschäfte tätigt. Alle Antragsteller, die eine Lizenz für Neu- oder Gebrauchtwagenhändler beantragen, müssen bescheinigen, dass der Geschäftssitz die erweiterten Anforderungen des P.A. 495 aus dem Jahr 2004 an den Geschäftssitz erfüllt. Genaue Informationen über den Geschäftssitz und andere Anforderungen an Händler erhalten Sie beim Bureau of Driver and Vehicle Programs unter der Nummer 1-888-SOS-MICH (1-888-767-6424) oder auf der Website des Secretary of State, indem Sie unter www.Michigan.gov/sos auf „Automotive-related Businesses“ klicken.

Bürgschaft: Antragsteller für eine Neuwagenhändler-, Gebrauchtwagenhändler- oder Maklerlizenz müssen eine Bürgschaft erwerben. Eine Bürgschaft ist wie eine Versicherungspolice und kann von Versicherungsgesellschaften oder Kautionsversicherern erworben werden. Es muss sich um eine unbefristete Bürgschaft in Höhe von 10.000 $ handeln. Siehe DIFS-Suche nach Versicherungsunternehmen, die auch die Funktion Bürgschaftssuche enthält.

Michigan No-Fault Fleet Insurance: Sie müssen eine Flottenversicherung des Typs 20/40/10 abschließen, die „jedes Fahrzeug“ oder „alle eigenen Fahrzeuge“ abdeckt.

Wie viel kostet die Erteilung einer Händlerlizenz?

Die Lizenzgebühr für Händler der Klassen C, H und R beträgt $160. Alle anderen Lizenzen kosten 75 Dollar. Händlerkennzeichen kosten jeweils 10 Dollar.

Wenn Sie eine Michigan Vehicle Dealer License beantragen möchten, können Sie den Antrag auf der Website des Secretary of State unter www.Michigan.gov/sos unter „Automotive-related Businesses“ abrufen oder das Bureau of Driver and Vehicle Programs unter 1-888-SOS-MICH (1-888-767-6424) anrufen und ein Antragspaket für eine Händlerlizenz anfordern.

Zugehörige Dokumente
AR-0032 Original Vehicle Dealer License Application Packet – Warning! Große PDF-Datei.PDF-Symbol