Wie lange dauert der Unterhalt?
Ehegattenunterhalt, auch Alimente genannt, steht den Gerichten in Washington in Scheidungs- und Trennungsfällen zur Verfügung, um eine faire und gerechte Aufteilung des ehelichen Vermögens vorzunehmen. Es gibt zwei Hauptfaktoren, anhand derer die Gerichte entscheiden, wie viel Unterhalt (wenn überhaupt) und wie lange er gewährt werden soll. Diese beiden Hauptfaktoren sind die Dauer der Ehe und die „Bedürftigkeit und Zahlungsfähigkeit“.
Die Dauer der Ehe ist etwas, das jeder Richter genau betrachtet. Nach der Rechtsprechung in Washington werden Ehen in drei Zeiträume unterteilt: 1) Kurzzeit-Ehen (7 Jahre oder weniger); 2) mittelfristige Ehen (8 Jahre bis 24 Jahre); 3) Langzeit-Ehen (25 Jahre oder länger). Die Richter in Spokane County behandeln Ehen von 20 Jahren oder mehr oft als Langzeitehen. Bei kurzfristigen Ehen werden Unterhaltszahlungen nicht bevorzugt. Wenn sie zugesprochen werden, dauern sie in der Regel nicht viel länger als der Scheidungsprozess selbst. Bei mittelfristigen Ehen werden Unterhaltszahlungen bevorzugt und können 1-5 Jahre über das Datum der Scheidung hinaus andauern. Je länger die mittelfristige Ehe dauert (z. B. 17 Jahre), desto mehr wird der Unterhalt bevorzugt. Bei langjährigen Ehen wird der Unterhalt begünstigt und kann länger als 5 Jahre dauern, bis hin zu einer lebenslangen Zahlung (bis zum Rentenalter).
Diese Regeln sind nicht in Stein gemeißelt. Bei einer kurzen Ehe kann der Unterhalt länger ausfallen, wenn ein Kind geboren wurde oder wenn ein Ehepartner besondere Bedürfnisse hat. In langjährigen Ehen, in denen beide Ehegatten erwerbstätig sind, kann der Unterhalt gekürzt oder nicht gewährt werden. Unabhängig von der Dauer der Ehe sind Unterhaltszahlungen wahrscheinlicher, wenn ein Ehegatte ein Großverdiener ist. Bei der Festlegung des Unterhalts durch das Gericht spielen viele Faktoren eine Rolle, aber ein Richter wird immer in erster Linie die Dauer der Ehe berücksichtigen.
Die andere Hauptüberlegung ist die „Notwendigkeit und Fähigkeit zu zahlen“. Ein Ehegatte kann Unterhalt benötigen, aber wenn der andere Ehegatte ihn nicht aufbringen kann, werden nur geringe oder gar keine Unterhaltszahlungen angeordnet. Besteht hingegen Bedarf und ist der andere Ehegatte ein Gutverdiener, ist es sehr wahrscheinlich, dass Unterhalt gezahlt wird. Bitte denken Sie daran, dass die Richter anspruchsvoll sind. Sie sehen über die bloße Behauptung „Ich kann es mir nicht leisten“ hinaus. Für einen Ehegatten, der Unterhalt beantragt oder sich dagegen wehrt, ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, mit seinem Anwalt zusammenzuarbeiten, um dem Gericht die bestmöglichen Beweise für die finanziellen Verhältnisse der Parteien vorzulegen. Eine ordnungsgemäße Finanzerklärung, Bankauskünfte, Unterlagen über Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen sowie unterstützende Erklärungen sind von entscheidender Bedeutung.