Alaska Airlines

Nichtbeförderung

Die Nichtbeförderungsentschädigung muss Inhabern von „Nulltarif-Tickets“ (z. B. Inhabern von Vielflieger-Prämientickets), die unfreiwillig versetzt werden, angeboten werden.

Die Fluggesellschaft muss mündlich Bargeld/Scheck als Nichtbeförderungsentschädigung anbieten, wenn sie Fluggästen, die unfreiwillig versetzt werden, mündlich einen Reisegutschein als Nichtbeförderungsentschädigung anbietet. Die Fluggesellschaft muss Fluggäste, die aufgefordert werden, sich freiwillig für die Nichtbeförderung zur Verfügung zu stellen, über alle wesentlichen Beschränkungen bei der Verwendung der anstelle von Bargeld angebotenen Reisegutscheine informieren.

Die Fluggesellschaft wird Personen, denen freiwillig oder unfreiwillig die Beförderung verweigert wurde, ohne Zwischenlandung auf ihrem nächsten Flug befördern, auf dem Platz verfügbar ist, und zwar ohne zusätzliche Kosten, unabhängig von der Serviceklasse, und, falls eine für den Fluggast akzeptable Weiterbeförderung nicht möglich ist, auf Wunsch des Fluggastes, den Fluggast mit einem anderen Luftfahrtunternehmen oder einer Kombination von Luftfahrtunternehmen ohne Zwischenlandung mit seinem nächsten Flug bzw. seinen nächsten Flügen in derselben Serviceklasse wie der ursprüngliche Hinflug des Fluggastes befördert oder, falls ein Platz auf einem Flug bzw. Flügen einer anderen, für den Fluggast annehmbaren Serviceklasse verfügbar ist, diesen Flug bzw. diese Flüge ohne Zwischenlandung ohne zusätzliche Kosten für den Fluggast nur dann nutzt, wenn er/sie eine frühere Ankunft am Zielort des Fluggastes, am nächsten Zwischenlandeort oder am Umsteigeort ermöglicht/ermöglichen.

Die Mindestentschädigung bei Nichtbeförderung beträgt $650/$1.300 oder 200%/400% des einfachen Flugpreises, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist; die Entschädigung beträgt jedoch die Hälfte des oben beschriebenen Betrags, höchstens jedoch USD/CAD $650, wenn die Fluggesellschaft einen vergleichbaren Flug oder ein anderes Transportmittel organisiert, das vom Passagier benutzt wird, das zum vereinbarten Zeitpunkt am Flughafen der nächsten Zwischenlandung des Fluggastes oder, falls es keine Zwischenlandung gibt, am Flughafen des Endziels des Fluggastes spätestens zwei Stunden nach der geplanten Ankunft des Direkt- oder Anschlussfluges, von dem aus dem Fluggast die Beförderung verweigert wurde, eintreffen soll.

Annullierung und große Verspätungen

Die Art der gewährten Leistungen hängt von der Dauer der Verspätung oder Annullierung ab und darf einen Zeitraum von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Auftretens nicht überschreiten. Hinweis: Die Fluggesellschaft kann die in diesem Abschnitt beschriebenen Annehmlichkeiten nicht gewähren, wenn die Flugsicherung, eine Wettersituation oder ein anderer außergewöhnlicher Umstand, der sich unserer Kontrolle entzieht, an einem beliebigen Ort innerhalb Ihrer geplanten Flugroute auftritt.
1. Eine Stunde: Wenn wir Ihre Ankunft um eine Stunde oder mehr verzögert haben, stellen wir Ihnen auf Anfrage ein Geschäftstelefon der Fluggesellschaft zur Verfügung, mit dem Sie außerhalb des Flughafens telefonieren können.
2. Zwei Stunden: Wenn Ihr Flug durch uns zwei oder mehr Stunden verspätet ist, erhalten Sie von einem unserer Kundendienstmitarbeiter am Flughafen eine Karte mit Anweisungen, um sicherzustellen, dass sich unser Kundendienstteam umgehend per E-Mail oder Brief mit einer Entschuldigung und einem entsprechenden Rabattcode für einen zukünftigen Alaska Airlines-Flug an Sie wenden kann. 3. Annulliert: Wenn Ihr Flug annulliert wird und die Stadt, in der die Annullierung stattfindet, 100 Meilen von Ihrem Wohnort entfernt ist, kann eine Hotelunterkunft mit Hin- und Rücktransport zu einem Hotel in der Nähe des Flughafens bereitgestellt werden.

Jegliche Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf meteorologische Bedingungen, höhere Gewalt, Aufstände, zivile Unruhen, Embargos, Kriege, Feindseligkeiten, Unruhen oder ungeklärte internationale Bedingungen), tatsächlich, angedroht oder gemeldet oder aufgrund von Verspätungen, Nachfragen, Umständen oder Anforderungen, die direkt oder indirekt auf solche Bedingungen zurückzuführen sind; oder; Streiks, Arbeitsniederlegungen, Bummelstreiks, Aussperrungen oder sonstige arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die die Fluggesellschaft betreffen oder sich auf sie auswirken; oder 3. staatliche Vorschriften, Forderungen oder Auflagen; oder 4. ein Mangel an Arbeitskräften, Treibstoff oder Einrichtungen von AS oder anderen; oder 5. ein Umstand, der von der Fluggesellschaft nicht in angemessener Weise vorhergesehen, antizipiert oder vorausgesehen wurde.US-amerikanische und ausländische Luftfahrtunternehmen dürfen nicht zulassen, dass ein internationaler Flug länger als vier Stunden auf der Rollbahn eines US-Flughafens verweilt, ohne dass die Passagiere aussteigen können, vorbehaltlich von Ausnahmen in Bezug auf die Sicherheit und die Flugsicherung. Dies gilt für kleine Drehkreuzflughäfen und Flughäfen, die keine Drehkreuzflughäfen sind, einschließlich Umsteigeflughäfen.

Während der Verspätung eines Flugzeugs muss alle 30 Minuten eine Benachrichtigung über den Stand der Verspätung erfolgen, einschließlich der Gründe für die Verspätung, sofern bekannt. Benachrichtigung über die Möglichkeit, aus einem Flugzeug auszusteigen, das sich am Flugsteig oder in einem anderen Ausstiegsbereich mit geöffneter Tür befindet, wenn die Möglichkeit zum Aussteigen tatsächlich besteht.

Verlorenes/beschädigtes Gepäck

Jede Forderung wegen Verspätung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck auf einem Inlandsflug muss innerhalb von 24 Stunden nach Eintreten der Ereignisse eingereicht werden. Bei internationalen Flügen sind Ansprüche wegen Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen (bei Beschädigung) oder 21 Tagen (bei Verspätung oder Verlust) schriftlich geltend gemacht werden. Bei den meisten internationalen Reisen, einschließlich der Inlandsabschnitte internationaler Reisen, ist die Haftung der Fluggesellschaft für Verlust, Verspätung oder Beschädigung des Gepäcks auf ca. $9,07(USD) pro Pfund/$20,00(USD) pro kg für aufgegebenes Gepäck und $400(USD) pro Passagier für nicht aufgegebenes Gepäck beschränkt, es sei denn, es wird ein höherer Wert angegeben und eine zusätzliche Gebühr entrichtet. In den Fällen, in denen das Montrealer Übereinkommen Anwendung findet, ist die Haftung der Fluggesellschaft für den Verlust, die Verspätung oder die Beschädigung des Gepäcks auf 1.131 Sonderziehungsrechte pro Fluggast beschränkt. Bei Reisen innerhalb der USA ist die Haftung der Fluggesellschaft für den Verlust, die Verspätung oder die Beschädigung von Gepäck (mit Ausnahme von Behindertenausrüstung) auf 3.400 $ pro Fluggast begrenzt, es sei denn, Sie schließen eine Überversicherung ab. Die vollständige Police finden Sie hier

Informationen für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität finden Sie hier

Ausführliche Informationen zu Problemen und Entschädigungen finden Sie in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft hier

Hinweis: Die Beförderungsbedingungen beziehen sich auf das Herkunftsland und sind möglicherweise nicht in allen Ländern anwendbar.

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