State Court (Vereinigte Staaten)
ZivilverfahrenBearbeiten
Die überwiegende Mehrheit der nicht strafrechtlichen Verfahren in den Vereinigten Staaten wird vor den Gerichten der Bundesstaaten und nicht vor Bundesgerichten verhandelt. In Colorado beispielsweise wurden im Jahr 2002, einem typischen Jahr, rund 97 % aller Zivilklagen vor den Gerichten der Bundesstaaten und 89 % der Zivilklagen vor den Bundesgerichten eingereicht, und zwar in Form von Konkursen. Nur 0,3 % der Zivilverfahren, die nicht auf Konkurs beruhten, wurden vor einem Bundesgericht verhandelt.
Ein großer Teil aller Zivilverfahren, die vor staatlichen Gerichten verhandelt werden, sind Inkassofälle. So waren in Colorado im Jahr 2002 etwa 87 % aller bei den Gerichten der unteren Gerichtsbarkeit eingereichten Zivilklagen Inkasso- und Zwangsräumungssachen, während bei den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit etwa 60 % aller Zivilklagen (mit Ausnahme von Ehesachen und Nachlasssachen) Inkasso-, Zwangsvollstreckungs- und Steuereintreibungssachen waren. Ein großer Teil der übrigen Zivilsachen vor den Gerichten mit beschränkter Zuständigkeit betrifft einstweilige Verfügungen, in der Regel im Zusammenhang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften, und Anträge auf Namensänderung (im Allgemeinen aus Gründen der Eheschließung, Scheidung oder des Sorgerechts). Ein großer Teil der Zivilverfahren vor den Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit betrifft Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Fälle von Kindesmissbrauch, unangefochtene Nachlassverwaltungen und Personenschäden, die nicht mit Verletzungen am Arbeitsplatz zusammenhängen (die in der Regel über ein außergerichtliches Entschädigungsverfahren für Arbeitnehmer abgewickelt werden).
Viele Zivilverfahren vor den staatlichen Gerichten führen zu schnellen Versäumnisurteilen oder vorgerichtlichen Vergleichen, aber selbst wenn man nur die Fälle berücksichtigt, die tatsächlich vor Gericht gehen, sind die staatlichen Gerichte das dominierende Forum für Zivilverfahren. In Colorado gab es im Jahr 2002 79 Zivilprozesse vor Bundesgerichten (41 mit und 38 ohne Geschworenengericht) und 5950 Zivilprozesse vor staatlichen Gerichten (300 mit und 5650 ohne Geschworenengericht). Im Wesentlichen werden alle Nachlass- und Scheidungsfälle auch vor den Gerichten der Bundesstaaten verhandelt, selbst wenn die beteiligten Parteien in verschiedenen Bundesstaaten leben. In der Praxis werden fast alle Zwangsräumungen von Immobilien und Zwangsvollstreckungen vor den Gerichten der Bundesstaaten verhandelt.
Die Gerichtssysteme der Bundesstaaten enthalten immer einige Gerichte der „allgemeinen Gerichtsbarkeit“. Alle gerichtsfähigen Streitigkeiten, die sich aus dem Recht eines Bundesstaates oder eines Bundesstaates ergeben, können vor einem der einzelstaatlichen Gerichte verhandelt werden, außer in einigen wenigen Fällen, in denen das Bundesrecht die Zuständigkeit ausdrücklich auf die Bundesgerichte beschränkt. Einige der bemerkenswertesten Fälle, die ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesgerichte fallen, sind Klagen zwischen den Regierungen der Bundesstaaten, Klagen, an denen Botschafter beteiligt sind, bestimmte Fälle von geistigem Eigentum, Bundesstrafsachen, Konkursfälle, große zwischenstaatliche Sammelklagen und die meisten Sammelklagen wegen Wertpapierbetrugs. Es gibt auch eine Handvoll Bundesgesetze, nach denen Klagen nur vor den Gerichten der Bundesstaaten verhandelt werden können, z. B. solche, die sich aus dem Bundesgesetz über „Junk-Faxe“ ergeben. In der Geschichte der USA gab es Zeiten, in denen fast alle Bagatellklagen, auch wenn sie unter Bundesrecht fielen, vor einzelstaatlichen Gerichten verhandelt werden mussten.
Die einzelstaatlichen Gerichtssysteme verfügen in der Regel über beschleunigte Verfahren für zivilrechtliche Streitigkeiten, bei denen es um geringe Dollarbeträge geht (je nach einzelstaatlichem Gericht in der Regel unter 5.000 bis 25.000 Dollar), bei denen es meist um die Eintreibung kleiner vertraglicher Schulden (z. B. unbezahlte Kreditkarten) und um Angelegenheiten zwischen Vermietern und Mietern geht. In vielen Bundesstaaten gibt es Abteilungen für Bagatellklagen, in denen alle Parteien ohne Anwalt vorgehen, oft vor einem Richter oder Friedensrichter. Bundesgerichte haben keine parallelen Verfahren für geringfügige Forderungen und wenden dieselben zivilrechtlichen Vorschriften auf alle zivilrechtlichen Fälle an, was das Bundesgericht zu einem teuren Gerichtsstand für eine Privatperson macht, die eine Forderung über einen geringen Dollarbetrag geltend machen will.
Im Gegensatz zu den Gerichten der Bundesstaaten sind Bundesgerichte Gerichte mit „eingeschränkter Zuständigkeit“, die nur die in der Verfassung und den Bundesgesetzen genannten Arten von Fällen verhandeln können (in erster Linie Verbrechen auf Bundesebene, Fälle, die sich aus dem Bundesrecht ergeben, Fälle, an denen die Regierung der Vereinigten Staaten beteiligt ist, und Fälle, bei denen die Staatsangehörigkeit der Parteien unterschiedlich ist).
Häufig kann ein Kläger eine Angelegenheit entweder vor ein einzelstaatliches Gericht oder vor ein Bundesgericht bringen, weil sie unter Bundesrecht fällt oder einen erheblichen Geldstreit (mehr als 75.000 Dollar, Stand: 26. Oktober 2007) betrifft, der unter einzelstaatlichem Recht zwischen Parteien entsteht, die nicht im selben Staat ansässig sind. Wenn ein Kläger in einem solchen Fall vor einem einzelstaatlichen Gericht Klage erhebt, kann der Beklagte den Fall an ein Bundesgericht verweisen.
Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in einem einzelstaatlichen Zivilprozess gemäß dem Siebten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, und nicht alle Bundesstaaten sehen ein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit vor, weder in ihrer Verfassung noch in ihren Gesetzen. In der Praxis sind jedoch in allen Bundesstaaten mit Ausnahme von Louisiana zivilrechtliche Verfahren vor Geschworenen möglich, und zwar im Allgemeinen auf einer ähnlichen Grundlage wie vor Bundesgerichten. In diesen Staaten besteht ein allgemeines Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in Fällen, die im kolonialen England vor Gericht verhandelt werden würden, was im Allgemeinen die meisten Fälle umfasst, in denen es um einfachen Geldschadenersatz und keine anderen Ansprüche geht. In der Praxis handelt es sich bei etwa drei Vierteln aller zivilrechtlichen Schwurgerichtsverfahren um Fälle von Personenschäden und bei den meisten anderen um Vertragsverletzungen. In Staaten, in denen die Verfassung ein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren oder ein Recht auf offene Gerichte vorsieht, wurde dies manchmal so ausgelegt, dass nicht nur ein verfahrensrechtliches Recht auf eine bestimmte Art von Verfahren besteht, sondern auch ein materielles Recht auf gerichtliche Wiedergutmachung für die Arten von Verletzungen, die nach dem Gewohnheitsrecht entschädigungsfähig waren.
Vor der Gerichtsverhandlung werden die meisten Verfahren in nichtstrafrechtlichen Gerichten mit Hilfe von Papieren geführt, die bei Gericht eingereicht werden, oft durch Rechtsanwälte. Bei Gerichten mit beschränkter Zuständigkeit ist es nicht ungewöhnlich, dass ein erstes persönliches Erscheinen erfolgt, bei dem häufig ein Vergleich geschlossen wird. Bei Gerichten mit allgemeiner Zuständigkeit ist es nicht ungewöhnlich, dass alle vorgerichtlichen Angelegenheiten außerhalb des Gerichts verhandelt werden, wobei die Anwälte die Termine aushandeln, vorgerichtliche Zeugenvernehmungen in der Kanzlei des Anwalts stattfinden und eine Einigungskonferenz von einem privaten Mediator im Büro des Mediators abgehalten wird.
StrafsachenBearbeiten
Im Jahr 2019 sitzen in den Vereinigten Staaten derzeit etwa 1.255.689 Menschen hinter Gittern – das sind 87.7 % der insgesamt 1.430.805 Gefangenen wurden vor einem einzelstaatlichen Gericht wegen Verstößen gegen einzelstaatliche Strafgesetze verurteilt und nicht vor einem Bundesgericht wegen Verstößen gegen bundesstaatliche Strafgesetze.
Der Anteil der Strafverfahren, die vor einzelstaatlichen Gerichten und nicht vor Bundesgerichten verhandelt werden, ist höher als 87,7 %, weil Vergehen und Bagatelldelikte überproportional häufig vor einzelstaatlichen Gerichten verhandelt werden und die meisten Strafverfolgungen Vergehen und Bagatelldelikte betreffen. Die Anzahl der in jedem System durchgeführten Verfahren ist eine weitere Möglichkeit, die relative Größe der beiden Strafrechtssysteme zu veranschaulichen. In Colorado gab es im Jahr 2002 etwa 40 Strafprozesse vor Bundesgerichten und 1.898 Strafprozesse (ohne Hunderte von Quasi-Strafprozessen in Jugend-, Gemeinde- und Ordnungswidrigkeitenverfahren) vor staatlichen Gerichten, so dass nur etwa 2 % der Strafprozesse vor Bundesgerichten stattfanden. Die meisten Schwurgerichtsprozesse in den Vereinigten Staaten (etwa fünf von sechs Schwurgerichtsprozessen vor einem US-Gericht) finden in Strafsachen vor Gerichten der Bundesstaaten statt.
Bundesstaatliche Gerichte sind nicht für Strafsachen zuständig, die in Indianerreservaten verhandelt werden, selbst wenn diese Reservate in ihrem Bundesstaat liegen. Weniger schwere Straftaten in Indianerreservaten werden von Stammesgerichten verfolgt. Ein großer Teil der Gewaltverbrechen, die vor Bundesgerichten verhandelt werden, ereignet sich in Indianerreservaten oder auf Bundesgelände, für die staatliche Gerichte nicht zuständig sind, da die Zuständigkeit der Stammesgerichte in der Regel auf weniger schwere Straftaten beschränkt ist.
Die Bundesgerichte befassen sich in unverhältnismäßig hohem Maße mit Wirtschaftskriminalität, Straftaten im Zusammenhang mit der Einwanderung und Drogendelikten (auf diese Straftaten entfallen etwa 70 % der bundesgerichtlichen Verfahren, aber nur 19 % der Verfahren vor den einzelstaatlichen Gerichten). Bundesgerichte sind befugt, Anklagen wegen der Todesstrafe nach Bundesrecht zu erheben, auch wenn sie in Staaten erhoben werden, in denen es nach staatlichem Recht keine Todesstrafe gibt, aber die Bundesregierung macht von diesem Recht nur selten Gebrauch.
Viele Rechte von Strafverteidigern vor einzelstaatlichen Gerichten ergeben sich aus dem Bundesrecht, aber Bundesgerichte prüfen nur, ob die einzelstaatlichen Gerichte diese Bundesrechte bei einer direkten Berufung gegen die Verurteilung vor dem U.Die Bundesgerichte prüfen jedoch nur, ob die einzelstaatlichen Gerichte diese Bundesrechte korrekt angewandt haben, und zwar bei einer direkten Berufung gegen die Verurteilung vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, nachdem die direkten Berufungen vor den einzelstaatlichen Gerichten ausgeschöpft wurden, oder bei einem zusätzlichen Angriff auf eine Verurteilung in einem Habeas-Corpus-Verfahren, nachdem alle Rechtsmittel vor den einzelstaatlichen Gerichten (in der Regel einschließlich eines Habeas-Corpus-Verfahrens) ausgeschöpft wurden. Einige Rechte von Strafverteidigern, die vor einem Bundesgericht gelten, gibt es vor einem einzelstaatlichen Gericht nicht. In vielen Bundesstaaten gibt es beispielsweise kein verfassungsmäßiges Recht auf eine Anklageerhebung durch ein Geschworenengericht, bevor ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder eines berüchtigten Vergehens eingeleitet wird. Oregon verlangt keine einstimmigen Geschworenen in nicht-kapitalen Strafsachen.
Im Gegensatz zu nicht-kapitalen Strafsachen werden Strafverfahren vor staatlichen Gerichten hauptsächlich mündlich, persönlich und in öffentlicher Sitzung durchgeführt.